In Trier sind höhere Mütter-Renten seit längerem ein Thema

Trier · Mehr Geld für ältere Mütter: Was seit gestern in der Unionsbundestagsfraktion wieder einmal heftig diskutiert wird, ist schon seit längerem eine Forderung der CDU in Trier und auf Bezirksebene. Und das, obwohl das Trierer Sozialgericht erst kürzlich anders geurteilt hatte.

Trier. Das Trierer Sozialgericht hat - übrigens nicht zum ersten Mal - im Januar entschieden: Die Ungleichbehandlung von Müttern bei der Rente verstößt nicht gegen die Verfassung. Die stärkere Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Rente dürfe der Gesetzgeber frei gestalten, und er habe mit der Neuregelung ab 1992 seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten, heißt es in dem Urteil, das im Januar gefällt worden ist. Geklagt hatte ausgerechnet die Ehefrau des ehemaligen Vizepräsidenten des Gerichts, Alfred Rollinger.
Trierer CDU will Neuregelung


Rollingers 85-jährige Frau fühlt sich bei der Anrechnung ihrer Kindererziehungszeiten gegenüber jüngeren Müttern benachteiligt (der TV berichtete).
Seit 1992 werden pro Kind drei Jahre Erziehungszeit auf die Rente der Mütter angerechnet. Dadurch erhöht sich die monatliche Rente der Frauen um 27,46 Euro pro Erziehungsjahr und Kind.
Frauen, die vor 1992 Mütter geworden sind, bekommen bisher jeweils ein Jahr Erziehungszeit angerechnet. Diese Regelung diskriminiere ältere Mütter und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, sagte Alfred Rollinger damals unserer Zeitung.
Auch die Trierer CDU sieht darin eine Ungleichbehandlung und stellt sich damit hinter Rollinger. Die Rentenlücke von älteren Müttern müsse geschlossen werden, heißt es in einem Antrag an den CDU-Bezirksparteitag. Der Bezirksvorstand steht hinter diesem Antrag. "Müttern, die sich entscheiden, für ihre Kinder den Beruf zurückzustellen, sollten wir in unserer Gesellschaft mit gleichem Respekt begegnen", sagte CDU-Bezirksvorsitzender Patrick Schnieder im April. Es sei "vollkommen unerheblich", wann eine Mutter ihr Kind bekommen hat.
Trotz der eher ablehnenden Haltung der Bundesregierung (siehe Bericht oben) bleibt der Trierer CDU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster bei der Forderung. Etwas zurückhaltender ist er gestern im Laufe des Tages allerdings geworden, was den Zeitpunkt der Realisierung angeht. Sprach er am Vormittag noch davon, dass die bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung noch im Laufe der Legislaturperiode kommen werde, wollte er sich nach der Sitzung seiner Fraktion gestern Mittag nicht mehr auf einen Zeitpunkt festlegen. Die Legislaturperiode dauert noch bis Herbst kommenden Jahres.
Kaster: Änderung kommt


Aber die Änderung komme, gab sich Kaster zuversichtlich. Er sieht sie losgelöst von dem Betreuungsgeld. Kaster ist sich bewusst, dass die faktische Rentenerhöhung, in deren Genuss etliche Frauen dann kommen würden, erst einmal finanziert werden muss. Darüber müsse eben mit der Bundesregierung, allen voran Finanzminister Wolfgang Schäuble, gesprochen werden, sagte Kaster unserer Zeitung.
Allein in Rheinland-Pfalz wären laut Zahlen der Rentenversicherung rund 200 000 Rentner, die Kinder vor 1992 bekommen haben, von einer Neuregelung betroffen. Derzeit erhalten rund 225 000 Frauen im Land Altersrente.

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