Ausbildung Innungen verzichten nach Trierer Urteil vorerst auf Lehrlingsgebühr

Trier · Regionale Handwerksbetriebe werden ab dem nächsten Jahr entlastet, aber wohl nur vorübergehend. Wer dieses Jahr schon bezahlt hat, kann nur die Faust in der Tasche machen.

Innungen verzichten nach Trierer Urteil vorerst auf Lehrlingsgebühr
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts über unrechtmäßig erhobene Lehrlingsgebühren zeigt Wirkung: Nach Informationen unserer Zeitung wollen sämtliche Innungen in der Region die Gebühr im nächsten Jahr nicht erheben. Von dieser Regelung profitieren um die 200 regionale Handwerksbetriebe, die nicht Mitglied einer Innung sind und die sogenannten Lehrlingsbetreuungsgebühren bislang zahlen mussten.

Dagegen hatte sich der Traben-­Trarbacher Bäcker Holger Linden erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gewehrt (wir berichteten). Die Trierer Richter urteilten, dass die von der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region erhobene Gebühr rechtswidrig sei. Linden sollte für zwei Auszubildende jeweils 180 Euro für drei Jahre zahlen. Ein ähnliches Prozedere ist seit zwei Jahren bei einem Großteil der regionalen Innungen üblich.

Der Traben-Trarbacher Bäcker hatte in seiner Klage unter anderem argumentiert, dass zwischen einer Gebühr und dem Wert einer Leistung ein ausgewogenes Verhältnis bestehen müsse. Dies sei aber bei der Lehrlingsgebühr nicht der Fall.

Das sahen auch die Trierer Verwaltungsrichter so. In dem unserer Zeitung vorliegenden Urteil argumentierten sie, dass die „Grenze einer zulässigen Pauschalierung“ überschritten sei. Mit anderen Worten: Es ist nicht ersichtlich, welcher Betrag für welche Leistung gezahlt werden soll.

Von dem für den Traben-Trarbacher Bäcker positiven Urteil profitiert zunächst nur der Kläger. Auf Anfrage unserer Zeitung hieß es von den beiden regionalen Kreishandwerkerschaften, die Gebührenbescheide hätten Rechtskraft, weil die Widerspruchsfristen abgelaufen seien. Anders ausgedrückt: Wer als Nichtinnungsmitglied die Lehrlingsgebühr schon überwiesen hat, hat Pech gehabt.

Im nächsten Jahr soll die Gebühr dafür gar nicht erst erhoben werden, kündigten Sprecher der beiden Handwerkerschaften an. Im Jahr darauf wird es wohl wieder eine Gebühr geben. In welcher Form, ist allerdings noch unklar. Nach Angaben der Kreishandwerkerschaften lagen die Einnahmen aus den Lehrlingsgebühren bei jährlich insgesamt rund 50 000 Euro. Die 2000 Innungsbetriebe mussten die Gebühren in der Vergangenheit nicht zahlen, da sie im Jahresbeitrag enthalten sind. An dessen Höhe soll sich nach dem Urteil nichts ändern, ist zu hören.

Kai Boeddinghaus, der mit dem Traben-Trarbacher Bäcker das Trierer Urteil erstritten hat, geht davon aus, dass schon bald eine neue Gebühr droht. „Die Innungen werden schon einen Weg finden, wie sie Nichtmitglieder dennoch zur Kasse bitten können“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern.

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