Italien-Reise auf Firmenkosten: Strafbefehl gegen Mainzer Oberbürgermeister Beutel

Der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD) hat wegen Untreue einen Strafbefehl erhalten. Er soll sich 2004 als Aufsichtsrat einer Firma auf deren Kosten mit anderen bei einer viertägigen Italien-Reise vergnügt haben.

Mainz. Blumen, Champagner, Geschenke, ein Segelausflug, Besichtigungen von Capri und Pompeji: 49 000 Euro kostete vor sechs Jahren eine Reise von Aufsichtsräten und Geschäftsführern der Überlandwerke Groß-Gerau GmbH (ÜWG), einer Tochter der Mainzer Stadtwerke, mitsamt den Ehefrauen.

Sämtliche Kosten übernahm laut Staatsanwaltschaft die Firma, obwohl es keinen dienstlichen Anlass für die Reise gegeben habe. Nach Angaben der Ermittler habe der Mainzer OB dagegen erklärt, dass der Trip auch dienstlichen Charakter gehabt habe.

Jens Beutel soll 80 Tagessätze Geldstrafe zahlen, weil laut Staatsanwaltschaft das Vermögen des Unternehmens geschädigt worden sei. Die Höhe der Summe wurde nicht genannt, sie bemisst sich nach dem Einkommen. Der SPD-Politiker kann gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mainz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, er will ihn jedoch akzeptieren. "Ich habe mir nichts vorzuwerfen."

Gegen die anderen Reise-Beteiligten, zwei ÜWG-Geschäftsführer und zwei Aufsichtsräte, waren bereits im Februar Strafbefehle zu 80 Tagessätzen ergangen.

Der Strafbefehl steht im Zusammenhang mit einem umfänglichen Ermittlungskomplex um die Wohnbau Mainz GmbH, die 11 000 Wohnungen in der Landeshauptstadt verwaltet. Sie war aufgrund riskanter Finanzgeschäfte und fragwürdiger Großprojekte tief in die roten Zahlen gerutscht. Auch hier geriet der Mainzer OB als Aufsichtsratschef der Wohnbau in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen wegen Vorteilsannahme und Untreue gegen ihn sind allerdings eingestellt worden. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Wohnbau Mainz GmbH sowie einen ehemaligen und einen derzeitigen Prokuristen wird dagegen weiterhin ermittelt.

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