Jobverlust: Wer jung ist, landet schnell in Hartz IV

Berlin · Die Arbeitslosenversicherung bietet immer weniger jungen Erwerbslosen auch tatsächlich Schutz. Etwa jeder Fünfte von ihnen war im vergangenen Jahr nach dem Jobverlust sofort auf Hartz IV angewiesen.

Berlin. Junge Menschen sind nach einem Jobverlust oft auf die Hilfe des Staates angewiesen. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Nach den Daten des DGB waren im vergangenen Jahr rund 577 000 Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren arbeitslos geworden. Davon bezogen 123 000 gleich die staatliche Grundsicherung. Dies entspricht einem Anteil von 21,3 Prozent in dieser Altersgruppe. Zwar ist die Zahl der Jugendlichen, die nach einer Beschäftigung oder Ausbildung den Job verliert, in den letzten Jahren rückläufig. Aber der Anteil der Hartz-IV-Empfänger unter ihnen hat sich seit 2007 um 2,6 Prozent erhöht.
Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig. Nach der geltenden Rechtslage wird Arbeitslosengeld I gewährt, wenn der Betroffene innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Bei kürzeren Beschäftigungsverhältnissen erlischt der Anspruch. Möglich ist auch, dass das Arbeitslosengeld des Betroffenen unterhalb der Bedürftigkeitsschwelle liegt und deshalb mit Hartz IV aufgestockt wird.
Nicht alle bekommen Hilfe


Doch auch längst nicht jeder Arbeitslose, der dem System der Arbeitslosenversicherung I zugeordnet ist, bekommt der DGB-Untersuchung zufolge eine finanzielle Unterstützung. Das gilt zum Beispiel dann, wenn arbeitslos gewordene Jugendliche noch bei ihren Eltern wohnen und wegen deren Einkommenssituation auch nicht für das Hartz-IV-System in Betracht kommen. Diese Personen werden dann weiter von der Arbeitsagentur betreut und nicht vom Jobcenter. Allein im März 2014 gab es 41 000 junge Leute, die zwar arbeitslos waren, aber keine Hilfe erhielten. Das war etwa jeder siebte der in jenem Monat registrierten jugendlichen Erwerbslosen.
Um die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu verbessern, schlägt der DGB vor, die Rahmenfrist von zwei Jahren, in der man mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt sein muss, auf drei Jahre zu verlängern. Eine solche Regelung gab es bereits bis Anfang 2006. Dann wurde sie im Zuge der Hartz-Gesetze abgeschafft. Mittelfristig, so der DGB-Arbeitsmarktexperte Willhelm Adamy, sei auch eine Mindestsicherung beim Arbeitslosengeld in Höhe der Hartz-IV-Sätze notwendig. Wer dann immer noch keine Unterstützung bekomme, müsse wenigstens eine verbesserte Arbeitsförderung erhalten, um wieder einen Job antreten zu können, erklärte Adamy.

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