Kassenwart spuckt in die Suppe

BERLIN. Zu Wochenbeginn war man im Bundesfamilienministerium noch voller Zuversicht. Bis Weihnachten, so die Auskunft, sei eine Lösung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in trockenen Tüchern. Doch die Hoffnung hat sich zerschlagen.

"Es gibt noch keinen Kompromiss, aber wir sind auf gutem Wege", beschied eine Ministeriumssprecherin gestern gegenüber unserer Zeitung. Nun gilt die Kabinettsklausur am 9. und 10. Januar als Zieldatum. Bis dahin dürfte noch eifrig gerechnet werden. Inzwischen steht nämlich auch das Ansehen von Peer Steinbrück auf dem Spiel. Der SPD-Finanzminister hatte jüngst an die klamme Staatskasse erinnert und Familienministerin Ursula von der Leyen zur (Spar)-Disziplin ermahnt. Ginge es nur nach der CDU-Politikerin, dann sollten Eltern bis zu 3000 Euro für den Betreuungsaufwand ihrer Sprösslinge steuerlich absetzen dürfen. Steinbrück dagegen hält gerade einmal 1000 Euro für haushaltspolitisch vertretbar. Nach seinen Angaben würden etwa 1,7 Millionen Familien davon profitieren - drei Mal so viele wie bisher. Als denkbare Lösung geistert nun ein Stufenmodell mit bis zu 1500 Euro durch den politischen Raum, wobei die Tücken wie so oft im Detail liegen. Kosten künftig vom ersten Euro an absetzbar

Schon heute können berufstätige Eltern Betreuungskosten in Höhe von jährlich 1500 Euro beim Fiskus geltend machen. Allerdings gilt das nur für den Teil des Aufwands, der 1548 Euro übersteigt. Alle Kosten darunter bleiben steuerlich unberührt. Auch Alleinerziehende müssen mehr als 774 Euro für Krippe oder Kindergarten ausgeben, um darüber hin-aus maximal 750 Euro absetzen zu können. Steinbrück und von der Leyen stimmen darin überein, die Kosten für die Betreuung künftig schon vom ersten Euro an steuerlich absetzbar zu machen. So können auch Geringverdiener zum Zuge kommen. Nur bei der finanziellen Obergrenze herrscht Streit. Im Familienministerium wird eine Staffelung nach dem Alter der Kinder favorisiert. Da die Kosten für Krippe und Kindergarten höher liegen als etwa für den anschließenden Hortbesuch, soll auch mit der Absetzbarkeit zwischen dem ersten und sechsten Lebensjahr großzügiger verfahren werden. Das Finanzministerium hat sich hier offenbar auf einen Betrag von 1500 Euro eingestellt. Dafür sollen zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr nur 1000 Euro abzugsfähig sein. Die Familienministerin kämpft dem Vernehmen nach um jeweils höhere Beträge. Steinbrück hatte von der Leyen angehalten, bei zusätzlichen Steuerausfällen auch Vorschläge zur Gegenfinanzierung zu unterbreiten. Möglicherweise kann am Ende das geplante Elterngeld weniger üppig ausfallen, wenn sich von der Leyen bei der Absetzbarkeit der Betreuungskosten durchsetzt. Die familienpolitische Sprecherin der FDP, Ina Lenke, stärkte von der Leyen den Rücken. "Die SPD wollte immer die Eigenheimzulage zu Gunsten von Bildung und Erziehung abschaffen. Nun ist die Eigenheimzulage weg, und Steinbrück muss sich daran halten", sagte sie unserer Zeitung. Lenke erinnerte daran, dass monatliche Kita-Gebühren von 400 Euro und mehr in Großstädten keine Seltenheit sind. Daher reiche eine Absetzbarkeit von 1500 Euro im Jahr eigentlich nicht aus. "Es wäre aber ein Fortschritt", sagte Lenke. "Wenn der Staat will, dass mehr Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leben, dann müssen sie auch die Betreuungskosten absetzen können - genau so wie der Mann seinen Computer absetzen kann".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort