Kaum ein Kilometer ohne Schlagloch

Trier · Der Winter hat kaum begonnen, doch für die Autofahrer fühlt er sich schon an, als hätten Wochen und Monate voll Eis und Schnee die Straßen in Buckelpisten verwandelt: kaum ein Straßenkilometer ohne Schlagloch. Erste Autofahrerpflicht ist es nun, gut aufzupassen.

Der Winter hat den deutschen Straßen erheblich zugesetzt und mit dem einsetzenden Tauwetter werden nun zahlreiche Schlaglöcher sichtbar. Deshalb appelliert der Automobilclub von Deutschland (AvD), besonders vorausschauend und aufmerksam zu fahren, um Schäden an den Fahrzeugen zu vermeiden - beispielsweise am Fahrwerk, den Stoßdämpfern, an der Radaufhängung oder den Reifen. Denn wer für Schlagloch-Schäden haftet, ist häufig strittig. Nicht selten landen die Fälle vor Gericht.

Der sogenannten "Verkehrssicherungspflicht" der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen (StVO).

AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker empfiehlt geschädigten Autobesitzern, sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren. "Das ist wichtig, um später nicht ohne Beweismittel dazustehen. Auch die Polizei sollte informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden. Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt sollten dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen - das heißt, in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis - eingereicht werden", erläutert Schmucker.

Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadenersatzurteile sehr unterschiedlich aus - teils pro Autofahrer, teils pro Kommune oder Landkreis.

Das Landgericht Zwickau hat beispielsweise im vergangenen Jahr die Stadt verurteilt, einem Autofahrer einen Schaden von rund 2500 Euro zu ersetzen. Der Mann musste jedoch 30 Prozent der angefallenen Werkstattkosten selbst tragen, da er nach Ansicht des Gerichts zu schnell gefahren war und ihm eine Mitschuld zugesprochen wurde. Sabine Cibura, Pressesprecherin des für die Region zuständigen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) sagt dem TV: "Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraf 3 Absatz 1 grundsätzlich, dass der Führer eines Kraftfahrzeugs seine Fahrweise den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen muss. Unfälle, die in Zusammenhang mit witterungsbedingten Schlaglöchern passieren, führen deshalb nicht zwangsläufig zu einer Haftung der zuständigen Behörden."

Es sei daher für jeden Einzelfall zu prüfen, ob ein schuldhaftes Verhalten der Behörde vorliegt.

Lässt sich ein Schaden nicht kurzfristig verbessern, gibt es weiter Maßnahmen. Neben Warnschildern kann eine Schutzmaßnahme sein, die Geschwindigkeit auf betroffenen Abschnitten zu beschränken und vorübergehend beispielsweise 30, 60 oder 80 Stundenkilometer anzuordnen. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, sind Schlagloch-Schäden in der Regel abgedeckt. Von Nachteil ist jedoch, dass dann eine Prämienerhöhung in Kauf genommen werden muss. Dies sollte man im Vorfeld abwägen - abhängig von der Höhe der Schadenssumme.

Extra

Straßensperrung: In besonders schwierigen Fällen bleibt der Verwaltung nur der Ausweg, Straßen zu sperren. "Wegen Frostschäden musste die Landstraße L 46 zwischen Eisenschmitt und Manderscheid bis auf weiteres voll gesperrt werden", so die Sprecherin der Behörde, und auch die Kreisstraße K 001 bleibt zwischen Heinzerath (beide Straßen im Kreis Bernkastel-Wittlich) und der Landstraße L 157 bis auf weiteres voll gesperrt. Ebenso gesperrt ist die Bundesstraße 407 wegen eines Hangrutsches bei Kirf (Kreis Trier-Saarburg). (hw)

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