Kein Anspruch auf Neuberechnung der Abiturnote

Trier · Ein Abiturient aus Trier hat keinen Anspruch darauf, dass seine Abschlussnote neu berechnet wird. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. In dem Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung für die Berechnung von Abiturnoten in Rheinland-Pfalz steht die Facharbeit des Abiturienten im Fokus.

Trier. Deutlicher hätte das Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Trier kaum ausfallen können. In allen Punkten wiesen die Richter die Klage eines Abiturienten aus Trier ab, der den Berechnungsmodus zur Ermittlung der Abiturnote in Rheinland-Pfalz als rechtswidrig ansieht (der TV berichtete).
Ungenügend schlägt sich nieder


Denn obwohl er keine freiwillige Facharbeit geschrieben habe, sei diese als "ungenügend" in die Rechnung eingeflossen, beschwert sich der junge Mann in seiner Klage. Dies habe sich für ihn rechnerisch nachteilig niedergeschlagen.
Konkret geht es in dem Verfahren um die Gesamtabiturnote von 1,6. Diese hätte sich nach Meinung des Schülers ohne die Berücksichtigung der Facharbeitsleistung um 0,1 Notenschritte verbessert und Vorteile beim geplanten Studium gebracht.
Die Richter haben nun entschieden, dass die Note im Abiturzeugnis in zulässiger Weise berechnet worden ist. Die angegriffene Regelung in der Abiturprüfungsverordnung sei nicht zu beanstanden. Auch der Vorwurf, in der schriftlichen Abiturprüfungsverordnung werde nicht ausdrücklich auf die Folgen einer nicht angefertigten Facharbeit hingewiesen, wird vom Gericht nicht geteilt.
Berufung möglich


Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden. Ob der Kläger diese Option wahrnehmen wird, war am Montag noch nicht klar. "Wir prüfen das Urteil und werden dann entscheiden", sagt Michael Witzel von der Anwaltskanzlei Spätgens. Witzel vetritt den Schüler seit dem Frühjahr vor Gericht.
Der Landeselternbeirat (LEB) hat die Berechnungsformel für die Abiturnote beziehungsweise Formulierungen in der Abiturprüfungsordnung in Rheinland-Pfalz zuletzt ebenfalls kritisiert. LEB-Vorstandsmitglied Werner Dörr: "Der Beschluss ist nicht wirklich überraschend. Da das Gericht die Gleichheitsgrundsätze nicht für verletzt hält, blieb ihm kein Raum für eine Entscheidung zugunsten des Klägers." Die Richter haben nach Einschätzung von Dörr einen Beschluss gescheut, der die Verordnung zur Gänze für nichtig erklärt hätte. Ob das Oberverwaltungsgericht bei einer möglichen Berufung zu derselben Einsicht gelangen würde, bleibe abzuwarten.
"Auch Beiräte lernen dazu"


Selbstkritisch heißt es vom Landeselternbeirat, möglicherweise wäre das Gericht in Trier zu einem anderen Ergebnis gekommen, wenn 2010 der damalige Landeselternbeirat die neu eingeführte Rechenregel kritisiert hätte. "Da auch Elternbeiräte dazulernen, müssen wir uns nun weiterhin dafür einsetzen, die Rechenregel zur Ermittlung der Abiturnote so zu fassen, dass sie von allen Beteiligten als leicht zu verstehen und gerecht empfunden werden kann."
Vorschläge dazu habe der LEB Anfang Juli beschlossen und dem Bildungsministerium übermittelt. Als Motivation dafür nennt Dörr den "drastischen Rückgang" der angefertigten Facharbeiten seit der Neuregelung (der TV berichtete). Nun werde der LEB darauf dringen, dass das Ministerium seine Zusage der Gesprächsbereitschaft einhalte und die Hinweise in den Aufklärungsbroschüren zur Abiturverordnung genauer fasse.
Werner Dörr: "Kein Abiturient sollte in Zukunft die Bedeutung der Facharbeit im Abitur mehr unterschätzen."
Extra

Im Jahr 2013 haben laut Statistischem Bundesamt 17 259 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz die allgemeine und fachgebundene Hochschulreife erworben. Das waren 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit lag das Plus bei 3,8 Prozent. Insgesamt 370 600 Schülerinnen und Schüler machten 2013 in Deutschland das Abitur. Betrachtet man neben den Abiturienten auch die 106 500 Studienberechtigten mit Fachhochschulreife, so erwarben 477 100 junge Menschen eine Studienberechtigung. red

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