Kein Recht auf den Bus

IRREL. (wie) Schüler von offenen Ganztagsschulen haben am Nachmittag kein Anrecht auf einen Schulbustransport. Das hat das das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden.

Immer mehr Schulen bieten eine freiwillige Nachmittagsbetreung an. Neben den landesweit 163 Ganztagsschulen neuer Form, in denen der Nachmittagsunterricht verpflichtend ist, bieten zusätzlich noch rund 60 Schulen eine offene, freiwillige Ganztagsbetreuung an. Bei diesen offenen Ganztagsschulen sind die Kommunen im Gegensatz zu den neuen Ganztagsschulen nicht verpflichtet, für den Rücktransport der Kinder am Nachmittag zu sorgen. Das entschied das OVG Koblenz in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 2 A 10588/03.OVG) . Geklagt hatte die Verbandsgemeinde (VG) Irrel. Sie verlangte vom Kreis Bitburg-Prüm, den nachmittäglichen Schülertransport von der bis im vergangenen Jahr noch offenen Ganztagsschule Irrel zu bezahlen. Während das Trierer Verwaltungsgericht der VG im Februar Recht gegeben hatte, urteilten die Koblenzer Richter: Das Nachmittagsangebot an offenen Ganztagsschulen gehört nicht zur Schulpflicht, daher ist es Aufgabe der Eltern, für den Heimtransport ihres Nachwuchses zu sorgen. Die Verbandsgemeinde Irrel will künftig nur noch dann offene Ganztagsschulen einrichten, wenn die Eltern für den nachmittäglichen Nachhauseweg aufkommen.

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