Keine Milde für den Unfall-Fahrer

Keine Bewährung für einen 22-Jährigen, der vor zwei Jahren einen Unfall im Moselort Trittenheim verursacht hat: Er muss für 18 Monate ins Gefängnis. Zwei junge Männer starben damals.

 Vor zwei Jahren starben bei dem Horrorunfall in Trittenheim zwei Menschen, drei überlebten. TV-Foto: Archiv/Sven Eisenkrämer

Vor zwei Jahren starben bei dem Horrorunfall in Trittenheim zwei Menschen, drei überlebten. TV-Foto: Archiv/Sven Eisenkrämer

Trier. Fast exakt zu der Uhrzeit, zu der Richterin Petra Schmitz gestern Nachmittag das Urteil verkündet, war es am 17. Februar vor zwei Jahren zum Horrorunfall mit zwei Toten in Trittenheim gekommen, dessen Verursacher nun erneut vor Gericht stand. Der 22-Jährige, der auf der Anklagebank sitzt, hält, wie während des gesamten Verhandlungstages, den Blick nach unten gerichtet. Wie vor einem Jahr, als das Amtsgericht Bernkastel-Kues den Mann aus Neumagen-Dhron bereits verurteilte, lautet auch dieses Mal der Richterspruch: 18 Monate ohne Bewährung. Bei der erneuten Verhandlung ist es allerdings nicht mehr um die Höhe der Strafe gegangen, sondern nur noch um die Frage, ob der Mann ins Gefängnis muss oder auf Bewährung auf freiem Fuß bleibt. Denn dass der 22-Jährige Schuld hat an dem Unfall am Karnevalssamstag 2007, ist klar. Er hat zugegeben, betrunken - nach dem Unfall wurden bei ihm 1,69 Promille Alkohol im Blut festgestellt - und mit mehr als 100 Stundenkilometern im Ort über eine Kuppe an einer Moselbrücke in Trittenheim gefahren zu sein. Ziel war der Fastnachtsumzug in Leiwen.

Vier Freunde von ihm sitzen an jenem Samstag kurz vor 18 Uhr in dem alten, 60PS starken Opel Corsa, als der Wagen an der Kuppe abhebt und mit voller Wucht gegen einen alten Fährturm schleudert. Nur der Fahrer und die damals 17-jährige Beifahrerin sind angeschnallt. Die drei jungen Männer, die hinten sitzen, werden durch die Scheiben aus dem Auto geschleudert, zwei von ihnen in die Mosel. Einer kann sich aus dem eiskalten Wasser retten, die Leiche eines 21-Jährigen wird erst drei Wochen später an einer Schleuse entdeckt. Ein 20-Jähriger stirbt im Krankenhaus. Nur drei überleben, die damals 17-Jährige ist gehbehindert. Der Unfallfahrer leidet an Depressionen, wird in seinem Heimatort geächtet.

Anwalt Günter Eifel gibt in seinem sehr emotionalen halbstündigen Plädoyer den vier Freunden des Angeklagten eine Mitschuld. Warum sie mit ihm gefahren seien, obwohl sie doch gewusst hätten, dass der Fahrer betrunken sei, fragt er in Richtung der Eltern eines der Getöteten. Sie sitzen als Nebenkläger dem Angeklagten gegenüber. Der 22-Jährige kann ihnen nicht in die Augen schauen. Bis heute hat er nicht versucht, mit den sichtlich mitgenommenen Eltern über den Tod ihres Sohnes zu reden. Ihr Junge sollte eigentlich die Bäckerei übernehmen. Als vermutlich einzig Nüchterner hätte der 20-Jährige den Angeklagten vom Fahren abhalten müssen, sagt Anwalt Eifel.

Daher treffe den 22-Jährigen nicht die alleinige Schuld, eine Bewährungsstrafe sei angemessen. Auch der Staatsanwalt erkennt in seinem etwas improvisiert wirkenden Plädoyer eine Mitschuld der Freunde; einer habe den Fahrer noch angefeuert, mit Vollgas über die Kuppe zu rasen ("Gib Gas!"). Allerdings könne es keine Milde geben, es müsse jedem, der betrunken Auto fahre und einen Unfall verursache, klar gemacht werden, dass er mit einem Bein im Gefängnis stehe. Dem folgt das Gericht. Richterin Petra Schmitz bescheinigt dem Angeklagten ein "besonders hohes Maß an Verantwortungslosigkeit". Daher solle er die Schuld auf sich nehmen und die Strafe antreten.

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