Kinder haften für Eltern nur in Grenzen

TRIER/KARLSRUHE. (wie) Erwachsene Kinder dürfen nicht zum Sozialfall werden, um die Pflege ihrer Eltern bezahlen zu können. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: Die finanzielle Belastung der Kinder müsse sich in Grenzen halten.

Jahrelang gearbeitet, die Rente reicht, um ein gutes Auskommen im Alter zu haben. Doch wird man zum Pflegefall und muss in ein Heim, reicht das Geld nicht mehr. Heimplätze sind teuer, bis zu 3000 Euro im Monat. Die Sozialhilfe muss die Kosten übernehmen. 320 000 Pflegebedürftige in Deutschland erhalten die staatliche Unterstützung. Doch angesichts leerer Kassen halten die Sozialämter zunehmend bei den Kindern der Pflegebedürftigen die Hand auf, verlangen das Geld für die Heimunterbringung ganz oder teilweise zurück. Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die erwachsenen Kinder keinesfalls selbst zum Sozialhilfefall werden dürfen, nur um die Pflege der Eltern zu bezahlen. Mindestens 1150 Euro müssen ihnen bleiben, der Lebensstandard soll sich durch die Unterhaltszahlungen nicht spürbar ändern, das eigene Haus darf nicht deswegen unter den Hammer kommen. Wer allerdings Ersparnisse oder Vermögen hat, muss diese für den Elternunterhalt opfern. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte gestern die bisherige Rechtsauffassung und machte noch einmal deutlich: Die mittlere Generation müsse zunächst einmal ihre eigene Familie unterstützen, bevor sie Unterhalt für ihre Eltern leisten müsse. Selbst nach Abzug des Elternunterhalts müsse den Kindern noch genügend Geld bleiben für einen angemessenen Lebensunterhalt und eine Altersvorsorge, die gerade für diese Generation immer wichtiger werde. Bis zu 20 Prozent des Bruttogehaltes können für Altersvorsorge aufgewendet werden. Die Richter gaben damit einer heute 70-Jährigen Recht, die das Pflegeheim der verstorbenen Mutter bezahlen sollte, obwohl sie selbst kaum Geld hat. Die Stadt Bochum verklagte die Tochter 1996 zur Zahlung von 63 000 Euro, obwohl sie damals nur 560 Euro verdiente. Das Sozialamt verlangte sogar von ihr, das als Altersvorsorge gedachte, vermietete Haus zu belasten, um an Geld zu kommen. Dagegen klagte die Frau bis nach Karlsruhe (Az.: 1 BvR 1508/96).

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