Kinderschänderprozess: Neue Vorwürfe

Im Kinderschänderprozess gegen einen 38-jährigen Mann aus Mayen sind neue Missbrauchsvorwürfe bekannt geworden. Ob sie zu einer Erweiterung der Anklage führen, steht allerdings noch nicht fest.

 Sieht sich neuen Vorwürfen gegenüber: der mutmaßliche Kinderschänder Christoph G. aus Mayen, hier mit seinem Anwalt Hartmut Diesel beim Prozessauftakt in Trier. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Sieht sich neuen Vorwürfen gegenüber: der mutmaßliche Kinderschänder Christoph G. aus Mayen, hier mit seinem Anwalt Hartmut Diesel beim Prozessauftakt in Trier. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. (sey) Hat sich der zuletzt als Kellner jobbende Christoph G. an zwei siebenjährigen Zwillingsbrüdern aus der Vulkaneifel noch schlimmer vergangen als bislang bekannt? Darauf zumindest deuten offenbar Aussagen der heute elfjährigen Brüder gegenüber einem Gutachter hin. Das sagte der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg am gestrigen vierten Verhandlungstag.

Christoph G. muss sich seit Anfang Januar vor dem Trierer Landgericht verantworten, weil er jahrelang Jungs missbraucht haben soll. Von dem 38-Jährigen selbst gedrehte Videos der Taten tauchten später unter anderem in einschlägigen Internet-Tauschbörsen auf.

Vor allem der mutmaßliche Missbrauch der zwei Zwillingsbrüder sorgte in der Vergangenheit für Schlagzeilen. Seit gestern stehen nun neue Vorwürfe im Raum. Sie resultieren aus Gesprächen des Bonner Gutachters Prof. Dr. Burkhard Schade mit den beiden inzwischen in einem Jugendheim an der Mosel unterbrachten Zwillingen. Schade befasst sich im Auftrag des Gerichts mit den möglichen Auswirkungen des Missbrauchs auf die Kinder.

Um welche Vorwürfe es sich konkret handelt, wollte der Vorsitzende Richter am Mittwoch nicht sagen. Keimburg beließ es bei Andeutungen wie: "In der Klarheit und Intensität ist das nicht auf den Videos zu sehen."

Die spannende Frage ist nun, ob Christoph G. auch die neuen Vorwürfe einräumt oder sie abstreitet. Dann müssten wahrscheinlich die Zwillinge im Prozess sogar als Zeugen gehört werden, was - durch das weitgehende Geständnis des Angeklagten - bislang vermieden werden konnte. Vieles dürfte davon abhängen, ob Staatsanwalt Stephane Parent die Anklage erweitern wird oder sagt, dass seine Anklageschrift auch die neuen Vorwürfe abdeckt. Einiges spricht dafür.

Der Prozess gegen Christoph G. wird am nächsten Donnerstag fortgesetzt. Dann sollen auch die Eltern der Zwillinge als Zeugen gehört werden. Ursprünglich war ein Urteil in dem aufsehenerregenden Prozess für Donnerstag, 4. März, geplant. Wahrscheinlich ist dieser Termin aber nicht mehr zu halten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort