Kirchen kontra Kommerz

An Adventssonntagen im Dezember müssen die Geschäfte geschlossen bleiben - nicht aber, wenn der erste Advent im November ist. Den Kirchen ist der Sonntagseinkauf ein Dorn im Auge.

Trier. Süßer die Kassen nie klingeln: Statt besinnlich um den Adventskranz zu sitzen und Weihnachtslieder zu singen, werden am Sonntag Tausende Menschen wieder nach Trier, Saarburg, Bitburg, Wittlich, Bernkastel-Kues oder Thalfang strömen, um dort einzukaufen. Die Händler erhoffen sich zum Start des Weihnachtsgeschäfts zusätzliche Einnahmen durch verkaufsoffene Sonntage.

Den Kirchen sind die geöffneten Geschäfte am ersten Adventssonntag ein Dorn im Auge. Ein "bedauerliches, aber deutliches Zeichen, dass Wirtschaftsinteressen unseren Lebensrhythmus immer mehr bestimmen", sieht Stephan Kronenburg, Sprecher des Bistums Trier, die Geschäftsöffnung am ersten Advent. "Es ist doch nicht so, als hätten wir in der Adventszeit nicht genügend Möglichkeiten, Geld auszugeben. Dafür brauchen wir keine verkaufsoffenen Sonntage." Sonntage seien zum Entspannen, zur gemeinsamen Zeit mit Familie und Freunden und natürlich zum Gottesdienstbesuch da, sagt Kronenburg. "Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere; er ist kein Werktag, und das muss auch so bleiben."

Genauso argumentiert auch die evangelische Kirche. "Am Sonntag steht der Mensch im Mittelpunkt, nicht die Wirtschaft", sagt Jörg Weber, Sprecher des evangelischen Kirchenkreises Trier. Es gebe unter der Woche genügend Möglichkeiten, bis spät abends einzukaufen: "Wir brauchen nicht noch mehr Sonntage zum Shoppen", sagt Weber.

Alfred Thielen, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes der Region, könnte damit leben, an Adventssonntagen die Geschäfte geschlossen zu lassen. Doch er verweist auf das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz. Darin sind vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt, nicht an Adventssonntagen im Dezember - wohl aber, wenn der erste Advent im November liegt. "Wenn es eine generelle Regelung für alle Adventssonntage gäbe, würden wir uns auch daran halten", sagt Thielen. In Hessen sind alle Adventssonntage für verkaufsoffene Sonntage tabu, im Saarland dürfen die Geschäfte am ersten Advent öffnen. In Berlin sind alle vier Adventssonntag verkaufsoffen. Am Dienstag will das Bundesverfassungsgericht über das Berliner Ladenschlussgesetz entscheiden. hintergrund Ladenöffnungsgesetz: In Paragraf zehn des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes sind die verkaufsoffenen Sonntage geregelt: "Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt, darf eine Öffnung nicht zugelassen werden. Die zugelassene Ladenöffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen sechs Uhr und elf Uhr liegen." Das Gesetz erlaubt insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr. (wie)

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