Klage gegen Behindertenwerkstätten in Rheinland-Pfalz: "Wir lassen uns gerne in die Bücher schauen"

Trier · Die Lebenshilfe Trier ärgert sich einerseits über die Klage des Landes gegen die Behindertenwerkstätten. Andererseits aber auch nicht.

 Eine Mitarbeiterin in der Behindertenwerkstatt der Lebenshilfe Trier überprüft Teile, die im Kofferraum von Autos montiert werden. 370 Behinderte arbeiten in dem Betrieb. Die Einrichtung wehrt sich gegen Vorwürfe des Landes, sie würde Zuschüsse ungerechtfertigt kassieren. TV-Fotos (2): Bernd Wientjes

Eine Mitarbeiterin in der Behindertenwerkstatt der Lebenshilfe Trier überprüft Teile, die im Kofferraum von Autos montiert werden. 370 Behinderte arbeiten in dem Betrieb. Die Einrichtung wehrt sich gegen Vorwürfe des Landes, sie würde Zuschüsse ungerechtfertigt kassieren. TV-Fotos (2): Bernd Wientjes

Foto: (g_pol3 )

Ulrich Schwarz ist sauer. Und zwar auf das Land. Es ärgere ihn, dass dieses alle 36 Behindertenwerkstätten in Rheinland-Pfalz verklagt habe. Schwarz ist Geschäftsführer der Lebenshilfe-Werke Trier, die zwei Behindertenwerkstätten betreiben, in Trier und in Serrig (Trier-Saarburg), wo auf einem Hofgut landwirtschaftliche Produkte hergestellt und verkauft werden. 550 Menschen mit Behinderung arbeiten in den beiden Einrichtungen. Die Lebenshilfe-Werke gehören auch zu den Trägern, die das Land verklagt hat. Und zwar deswegen, weil sie jedes Jahr Geld aus dem Landeshaushalt erhalten - über 250 Millionen Euro allein in diesem Jahr -, und, so lautet der Vorwurf, sich aber nicht kontrollieren ließen.

Hintergrund ist eine Kritik des Landesrechnungshofes. Dieser hatte vor zwei Jahren gerügt, dass das Land den Werkstätten im Vergleich zu anderen Bundesländern zu viel zahle. Und dass das Land nicht kontrolliere, wofür die Einrichtungen das Geld verwendeten.

"Wir lassen uns gerne in die Bücher schauen", sagt Schwarz, der sich dagegen wehrt, seine Einrichtung habe etwas zu verbergen oder würde die öffentlichen Gelder einfach so einstreichen. Sie verweigerten sich einer Prüfung durch das Land gar nicht. Aber, so Schwarz, sie müsse auf rechtlich einwandfreiem Fuß stehen. Und das sei bislang nicht der Fall. Es gebe in Rheinland-Pfalz keine einheitliche Regelung über die von den Werkstätten geforderte Qualität der Arbeit mit den Behinderten, über die erforderlichen Leistungen und eben über die Vergütung. Mit der Klage könnte eine solche Regelung erreicht werden, sagt Schwarz. Daher sei er dann schließlich doch gar nicht so unfroh darüber, dass das Land den Weg gegangen sei. Was ihn und Bernhard Früh, den Aufsichtsratsvorsitzenden der Lebenshilfe Trier, aber ärgert, ist, dass die Behindertenwerkstätten unter Generalverdacht gestellt würden.

70 Prozent der Kosten etwa für Personal in den beiden Einrichtungen in Trier und in Serrig würden durch öffentliche Gelder gedeckt, sagt Schwarz. Rund sieben Millionen Euro würden dadurch eingenommen. Die restlichen Kosten würden durch den Verkauf von in den Werkstätten gefertigten Produkten wie etwa Teile für Autos, Holzpaletten oder Fleisch und Wurst vom Hofgut Serrig gedeckt. Rund vier Millionen Euro würden dadurch jährlich eingenommen, sagt Schwarz. Damit würden das benötigte Material und die Löhne der behinderten Mitarbeiter bezahlt. Im Schnitt erhielten diese 230 Euro pro Monat.

Dass die Kosten seit Jahren gestiegen seien und damit auch die Zuschüsse des Landes, begründet Schwarz mit der deutschen Geschichte. Während des Nationalsozialismus wurden Behinderte systematisch ermordet. Erst nach 1945 sei die Zahl behinderter Menschen in Deutschland wieder gestiegen, gleichzeitig sei der Arbeitsmarkt komplexer geworden und hätte keinen Platz mehr für diesen Personenkreis geboten. Daher sei der Bedarf an Betreuung in den Werkstätten zunehmend gestiegen. Mittlerweile bestehe kein zusätzlicher Bedarf mehr. Die Zahl der in Ruhestand gehenden Behinderten halte sich mit der der neu in die Werkstätten Kommenden die Waage, sagt Schwarz.

Auch wenn Aufsichtsratschef Früh auf die gute Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand verweist, kann er sich allerdings einen Seitenhieb nicht verkneifen. Es dauere immer länger, bis zugesagte Fördermittel des Landes tatsächlich bei der Lebenshilfe verbucht werden könnten. Auf über eine Million Euro beliefe sich derzeit die Forderung gegenüber der öffentlichen Hand. Insofern sei Kritik an angeblich ungerechtfertigter Verwendung von Landesgeldern durch die Werkstätten ungerechtfertigt.Extra: DAS STECKT HINTER DER KLAGE DES LANDES

Klage gegen Behindertenwerkstätten in Rheinland-Pfalz: "Wir lassen uns gerne in die Bücher schauen"
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(dpa) Das Landesamt für Soziales hat alle 36 Behindertenwerkstätten verklagt, weil es den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen auch ohne konkreten Anlass überprüfen will. Die Träger der Werkstätten lehnen dies ab, weil es keine rechtlich verbindliche Rahmenvereinbarung zu den Leistungen und den zu überprüfenden Standards gibt. Das Land finanziert die Arbeit der Behindertenwerkstätten in diesem Jahr mit 254 Millionen Euro, im nächsten Jahr sind 259 Millionen vorgesehen. Der Landesrechnungshof hat beanstandet, dass der Personalschlüssel für die Behindertenwerkstätten umfangreicher ist als in anderen Bundesländern.

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