Knöllchen am Himmel - Behörden machen Jagd auf Drohnen

Hannover · Sie werden allmählich zur Plage: Private und gewerbliche Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel, Berichte über Beinahe-Kollisionen häufen sich. Die Behörden konnten bisher kaum etwas tun - doch Kontrolleure in Niedersachsen gehen jetzt in die Offensive.

Seit unbemannte Fluggeräte preiswert und populär wurden, herrscht Wildwest-Stimmung am Himmel. Auflagen gibt es genug - allgemein bekannt sind sie aber den wenigsten Drohnenbesitzern. Lange konnten die Behörden nur hilflos zusehen, doch das ändert sich jetzt. „Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir Handlungsbedarf gesehen“, sagt Silvana Reimann von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Ihre Behörde geht in die Offensive. Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt sie immer häufiger Knöllchen. Und die können jeweils mehrere Hundert Euro kosten.

Die örtliche Luftaufsicht ist in Deutschland Ländersache. „Die Dimension des Problems hat eindeutig zugenommen“, sagt Geschäftsbereichsleiter Bernd Mühnickel. Während in Berlin und Brüssel die große Politik über neue Reglementierungen für Drohnenbesitzer nachdenkt, herrschte bisher in vielen bundesdeutschen Amtsstuben angesichts der fehlenden Registrierungspflicht weitgehend Improvisation. Denn wem soll man Bußgeldbescheide schicken, wenn man in der Regel nicht mal weiß, wem die Drohne gehört? Hilfreich sind da die Drohnenbesitzer selber - sie stolpern zunehmend darüber, dass sie ihre Filme oder Bilder ins Internet stellen.

„So langsam läuft das an bei uns“, sagt Reimann. „Wir schauen uns oft die Bilder bei Google an und berechnen dann, wie hoch etwa die Wolkenunterdecke an dem Tag war.“ Mit dieser Methode kann die Flughöhe der Drohnen ermittelt werden. Immer öfter erreichen die Behörde zudem Anzeigen und Beschwerden. „Alleine diese Woche sind fünf neue Anzeigen hereingekommen“, sagt Reimanns Kollege Maximilian Beck. Im Vorjahr gab es eine pro Monat. „Das steigt rasant an“, erklärt Beck, der sich im Internet Drohnen-Luftbilder mit professionellem Interesse anschaut. „Da wird eigentlich immer etwas falsch gemacht, weil sich die Betreiber der gesetzlichen Auflagen überhaupt nicht bewusst sind.“

Das gilt auch für den Anflugsektor des Flughafens Braunschweig, wo es nach Becks Angaben immer wieder zu Drohnen-Sichtungen kommt. Beim dortigen Luftfahrtbundesamt (LBA) verweist Sprecherin Cornelia Cramer auf Vorstöße aus dem Bundesverkehrsministerium, durch gesetzliche Änderungen künftig den Drohnen-Wildwuchs am Himmel zu reglementieren. Das LBA ist die zentrale Meldestelle für Störfälle im gewerblichen Luftverkehr, das gilt auch für Beinahe-Kollisionen mit unbemannten Fluggeräten. „Bis Ende 2015 lagen dem LBA aus den vorausgegangenen Jahren von deutschen Luftfahrtunternehmen insgesamt sieben Störungsmeldungen vor“, sagt Cramer. Soweit die Statistik.

Doch unabhängig davon häufen sich in den Medien die Berichte über Drohnen-Sichtungen im an- und abfliegenden Passagierverkehr zwischen Chicago, London oder Paris. Das Phänomen Drohne ruft auch zunehmend Bürger auf den Plan, die sich gestört fühlen. „Die Unfallanzeigen nehmen zu, wir bekommen auch viele Anrufe von erbosten Nachbarn“, bestätigt Reimann. Es melden sich auch Grundstückseigentümer, die vor dem Drohnenaufstieg nicht wie vorgeschrieben um Erlaubnis gefragt wurden. Die Behörde hat aber in erster Linie gewerbliche Drohnen im Visier, bei denen die Aufstiegsgenehmigung in Niedersachsen auf 100 Meter begrenzt ist.

Für die Sport- und Freizeitnutzung der Drohnen gelten vergleichsweise wenige Beschränkungen, doch drohen auch hier Fallstricke: „Wenn Bilder auf Youtube oder Facebook veröffentlicht werden, ist rein rechtlich der reine Sport- und Freizeitbereich nicht mehr gegeben“, sagt Beck. Meist geht es um Überflüge von Industrieanlagen, Kirchen oder Autobahnen, aber auch mal um Flüge in extremer Höhe jenseits des vorgeschriebenen Sichtkontakts. Ein Drohnenbesitzer wurde von der Behörde angeschrieben, nachdem er im Internet über Funkkontakt zu seiner gut einen Kilometer hoch fliegenden Drohne berichtet hatte.

Erfahrungsgemäß zahlen die Angeschriebenen nach dem Ausfüllen eines Anhörungsbogens kommentarlos. Zumal viele moderne Drohnen auch über eine Art elektronisches Logbuch verfügen, über das sich die Flughöhe verfolgen lässt. Die Höhe der Geldstrafen liegt bisher bei 300 bis 450 Euro - der Gebührenrahmen für die Ordnungswidrigkeiten reicht aber bis zu 50 000 Euro. „Den wenigsten sind die Auflagen überhaupt bewusst - obwohl sie auf ihren Genehmigungen ausführlich erklärt aufgedruckt sind“, sagt Beck.

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