Kommentar: Ermitteln und strafen
Ein 13-Jähriger greift einen Obdachlosen an und verletzt ihn lebensgefährlich - ohne erkennbares Motiv. Taten wie diese provozieren Reaktionen: Rufe nach härteren Strafen, nach konsequentem Wegsperren der jungen Schläger.
Die Justiz kann die gesellschaftlich tief verwurzelten Ursachen jugendlicher Verrohung nicht beheben. Sie muss die Symptome bekämpfen. Doch wenn der Täter noch keine 14 ist, kann und darf die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. Die Strafprozess-Maschinerie greift nicht, sie springt gar nicht erst an. Das in solchen Fällen herbeigerufene Jugendamt muss den Täter in erster Linie als Opfer sehen.
Dafür gibt es Gründe. Die Justiz darf nicht außer Acht lassen, ob und inwieweit ein Kind seine Tat und Motive versteht. Doch Fälle wie der aktuelle in Trier-West zeigen deutlich, dass hier eine Lücke klafft. Die Justiz muss auch dann handlungsfähig bleiben und, wenn nötig und bewiesen, ermitteln und strafen können, wenn der Täter jünger als 14 ist. Das Jugendamt darf und soll dem jungen Täter helfen - aber nicht anstelle von Reaktionen der Justiz, sondern diese ergänzend.
j.pistorius@volksfreund.de
Meinung
Ermitteln und strafen
Ein 13-Jähriger greift einen Obdachlosen an und verletzt ihn lebensgefährlich - ohne erkennbares Motiv. Taten wie diese provozieren Reaktionen: Rufe nach härteren Strafen, nach konsequentem Wegsperren der jungen Schläger. Die Justiz kann die gesellschaftlich tief verwurzelten Ursachen jugendlicher Verrohung nicht beheben. Sie muss die Symptome bekämpfen. Doch wenn der Täter noch keine 14 ist, kann und darf die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. Die Strafprozess-Maschinerie greift nicht, sie springt gar nicht erst an. Das in solchen Fällen herbeigerufene Jugendamt muss den Täter in erster Linie als Opfer sehen. Dafür gibt es Gründe. Die Justiz darf nicht außer Acht lassen, ob und inwieweit ein Kind seine Tat und Motive versteht. Doch Fälle wie der aktuelle in Trier-West zeigen deutlich, dass hier eine Lücke klafft. Die Justiz muss auch dann handlungsfähig bleiben und, wenn nötig und bewiesen, ermitteln und strafen können, wenn der Täter jünger als 14 ist. Das Jugendamt darf und soll dem jungen Täter helfen - aber nicht anstelle von Reaktionen der Justiz, sondern diese ergänzend. j.pistorius@volksfreund.de