Konsequenz aus Übergriffen lässt auf sich warten

Neuwied · Der Fall hat bundesweit Wellen geschlagen und Unverständnis ausgelöst: Ein Vertretungslehrer aus dem Kreis Neuwied, der Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, musste im Dezember 2011 wegen einer Gesetzeslücke freigesprochen werden. Grund: Es bestand kein besonderes Obhutsverhältnis zu Schutzbefohlenen.

Denn es bestehen höchstrichterliche Zweifel, ob ein solches Obhutsverhältnis besteht, wenn der Lehrer nur aushilfsweise in der Klasse ist.
Vor mehr als einem Jahr und einem Freispruch des Bundesgerichtshofs (2012) in einem Fall einer Schülerin aus Herne hatten Rheinland-Pfalz und Bayern angekündigt, mit einer Gesetzesinitiative zu erreichen, dass künftig jeder Übergriff an einer Schule strafbar wird. Dies hatte der Mainzer Landtag zuvor auch einstimmig beschlossen. Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hatte im November 2012 versichert: "Die Landesregierung arbeitet zielstrebig daran, Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte ihr er Schule wirksam zu schützen."
Doch einen konkreten Antrag habe man "bislang nicht zu Gesicht bekommen", kritisiert der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wilke, und kündigt einen erneuten CDU-Antrag an. Schüler müssten unabhängig vom Stundenplan unter uneingeschränktem staatlichen Schutz stehen - und gegenüber jedem Lehrer geschützt sein.
Immerhin versichert das Mainzer Justizministerium auf Anfrage der Koblenzer Rhein-Zeitung nun: Die Problematik sei bei den Verhandlungen zur großen Koalition in Berlin "eingespeist worden." Minister Hartloff gehe davon aus, dass die Gesetzesänderung umgesetzt wird. US/red

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