Konsequenzen ziehen

Pyrrhus-Sieg für die Ärzte: Sie dürfen zwar höflich und bestimmt an die Zahlung der Praxisgebühr erinnern. Aber auf den Kosten für die Mahnung bleiben sie sitzen.

Pyrrhus-Sieg für die Ärzte: Sie dürfen zwar höflich und bestimmt an die Zahlung der Praxisgebühr erinnern. Aber auf den Kosten für die Mahnung bleiben sie sitzen. Sie dürfen sogar den renitenten Zahlungsverweigerer vor Gericht ziehen. Doch auch dabei legen sie drauf. Auch dafür tragen sie dann Kosten, selbst wenn der Patient zur Zahlung verurteilt wird. Ein absurdes Urteil, dass von den Ärzten aber dummerweise selbst erstritten wurde. Warum sollen Patienten nun überhaupt noch den Arzthelferinnen zehn Euro in die Hand drücken? Selbst wenn sie frühestens nach mehreren Monaten vor den Kadi müssen, droht ihnen nicht mehr, als die Gebühr nachzuzahlen, sonst nichts. Auch so mancher Arzt dürfte sich nach der Düsseldorfer Entscheidung fragen, ob es sich überhaupt noch lohnt, säumigen Zahlern hinterherzulaufen. Das Eintreiben ist teurer als die Gebühr selbst. Auch wenn es bislang nur eine verschwindend geringe Zahl von Totalverweigerern gibt und der größte Teil der Patienten vielleicht mit Murren, aber anstandslos die zehn Euro zahlt, sollten Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden. Es macht keinen Sinn, dass die Ärzte die zehn Euro kassieren: Der Aufwand dafür ist zu groß, immer wieder kommt es zum Streit - etwa bei Hausbesuchen oder Notfällen. Die Krankenkassen sollen die Gebühren einziehen, zur Not per Gerichtsvollzieher. Dann braucht man nicht mehr mit dem Geldbeutel zum Arzt zu gehen. b.wientjes@volksfreund.de

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