Kostenlos, aber nicht kostenfrei

Trier · Vor zwei Jahren hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof eine Änderung beim Elternanteil der Schülerbeförderung angemahnt. Kostenlose Schulbusse, wie es sie ab kommenden Schuljahr geben wird, wurden im Urteil aber nicht verlangt.

 Der Schulbus wird für fast alle Schüler der fünften bis zehnten Klassen demnächst kostenlos. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Der Schulbus wird für fast alle Schüler der fünften bis zehnten Klassen demnächst kostenlos. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Ein Familienvater aus dem Kreis Altenkirchen ist "schuld" daran, dass das Land die Beförderung für fast alle Fünf- bis Zehntklässer ab dem kommenden Schuljahr kostenlos macht. Der Vater zweier schulpflichtiger Kinder hatte dagegen geklagt, dass er für seine beiden Töchter, die aufs Gymnasium gehen, monatlich je 21 Euro für die Fahrten mit dem Schulbus bezahlen muss. Schüler der Realschule plus hingegen müssen nichts für die Busfahrten zahlen.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gab dem Mann recht. Es widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Schüler von Wahlschulen (Gymnasien und Gesamtschulen) für den Schulbus zur Kasse gebeten werden und Schüler von Pflichtschulen (Realschule plus als Nachfolger der Hauptschulen) nicht, urteilten die Richter im Dezember 2010. Allerdings verlangten sie nicht vom Land, die Eigenbeteiligung der Eltern abzuschaffen. Der Gesetzgeber könne das Fördersystem der Schülerbeförderung vollständig neu ausrichten und für alle Schüler der Sekundarstufe I unabhängig von der Schulart eine Eigenbeteiligung vorsehen.
Kein finanzieller Spielraum


Obwohl das Land vor dem Verfassungsgericht argumentierte, dass für weitere Verbesserungen der Schülerbeförderung kein "finanzieller Spielraum" besteht, schaffte es den Eigenanteil der Eltern für die Beförderung von Gymnasiasten und Gesamtschülern bis zur zehnten Klasse ab. "Die Eltern haben das nicht verlangt", stellt der Trier-Saarburger Landrat Günther Schartz daher fest.
Weil durch den Wegfall des Elternanteils den Landkreisen und kreisfreien Städten Geld fehlen wird, hat das Land seine finanzielle Unterstützung der Kommunen für den Öffentlichen Personennahverkehr erhöht. Der Ausgleich erfolgt allerdings nicht in voller Höhe der tatsächlichen, sondern nur der "mittleren" Belastung. Das führt dazu, dass Kreise, die nicht mehr als diesen "mittleren Betrag" für die Schülerbeförderung ausgeben, wie etwa Bitburg-Prüm oder Bernkastel-Wittlich, trotz Wegfalls des Elternanteils keine zusätzlichen Kosten haben. Andere wie Trier, Trier-Saarburg oder der Vulkaneifelkreis legen trotz Ausgleichszahlungen drauf. Etwa der Vulkaneifelkreis: 192 000 Euro beträgt dort im laufenden Schuljahr das Defizit bei der Schülerbeförderung, trotz eines Eigenanteils der Eltern von insgesamt 260 000 Euro.
Bis Ende des Jahres werden laut einer Sprecherin der Dauner Kreisverwaltung die Eigenanteile reduziert auf rund 24 000 Euro - Eltern von Oberstufenschülern müssen weiterhin die vollen Fahrtkosten tragen. Außerdem seien die Ausgaben des Kreises durch die im vergangenen Jahr im Verkehrsverbund Region Trier (VRT) beschlossene Erhöhung der Busfahrpreise um vier Prozent gestiegen. "Das Defizit wird also um mindestens 236 000 Euro steigen auf circa 428 000 Euro", sagt die Sprecherin. Vom Land erhält der Vulkaneifelkreis in diesem Jahr 220 000 Euro, im nächsten Jahr 540 000 Euro.
Viele Kommunen im Land müssten mit Mehrbelastungen rechnen, sagt der Trierer Oberbürgermeister und Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Städtetages, Klaus Jensen. "Die Mehrkosten müssen im Verhältnis von eins zu eins erstattet werden", fordert Jensen. Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) ist dazu grundsätzlich bereit. "Die Entwicklung bei der Schülerbeförderung wird aufmerksam beobachtet", sagte sie dem TV.Extra

Das Land zahlt den Kommunen im Land rund 16 Millionen Euro mehr als Ausgleich für die wegfallenden Elternanteile bei der Schülerbeförderung. Dieser Ausgleich richtet sich nach dem Konnexitätsprinzip. Das besagt: Wenn ein Land Kommunen bestimmte Aufgaben wie die Schülerbeförderung überträgt und diese dadurch finanziell belastet werden, sorgt das Land für einen Ausgleich. Kurz ausgedrückt: Wer bestellt, bezahlt auch. Allerdings richtet sich der Ausgleich nach der mittleren Belastung aller betroffenen Kommunen. Das führt dazu, dass wie etwa in Trier nicht der im Haushalt fehlende Elternanteil bei der Beförderung durch Ausgleichszahlungen des Landes gedeckt sind und die Stadt 400 000 Euro Mehrausgaben hat. wieExtra

Landkreise und kreisfreie Städte sind laut rheinland-pfälzischem Schulgesetz verpflichtet, die Beförderung von Schulkindern sicherzustellen, wenn den Kindern der Schulweg ohne ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zuzumuten ist: "Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste, nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und Realschule plus, Integrierter Gesamtschule und Gymnasium länger als vier Kilometer ist", heißt es im Gesetz. Bisher müssen Eltern von Schülern der fünften bis zehnten Klassen in Gymnasien und Gesamtschulen einen Eigenanteil zu den Fahrtkosten beisteuern, falls ihr Jahreseinkommen über 26 500 Euro (Verheiratete) und 22 750 Euro (Alleinerziehende) beträgt. Schüler von früheren Hauptschulen, die mittlerweile zu Realschulen plus geworden sind, fahren kostenlos mit dem Bus zur Schule. Das Land sieht diese Schulen als Pflichtschulen an, die eine Art Grundversorgung mit einem Mindestschulabschluss anbieten. Die anderen weiterführenden Schulen sind Wahlschulen. Mit Beginn des kommenden Schuljahres spielt weder das Einkommen der Eltern noch die besuchte Schule eine Rolle. Das Land hat entsprechend dem Schulgesetz den Elternanteil abgeschafft. wie

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