Kostenlose Entsorgung – und keiner geht hin?

TRIER/BERLIN. Das neue Elektrogerätegesetz soll die Umwelt schonen und die Wiederverwertung fördern. Aber bis zur perfekten Umsetzung ist der Weg noch weit.

 Vom 13. August an müssen die Hersteller Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen.Foto: dpa

Vom 13. August an müssen die Hersteller Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen.Foto: dpa

Nicht jeder hat es so gut wie die Bürger in der Stadt Trier und den Kreisen Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich. Der Zweckverband Abfallwirtschaft (ART) schickt nach telefonischer Vereinbarung nicht nur einen Wagen für Sperrmüll an der Haustür vorbei, sondern sammelt den separat platzierten Elektroschrott gleich mit ein. Im Kreis Bernkastel-Wittlich fahren seit dem 1. Juni sogar drei Wagen durch die Wohnstraßen: für Altholz, Sperrmüll und Elektroschrott. Die Abfuhr-Kosten sind in den Müllgebühren enthalten, die ohnehin jeder Haushalt zahlt. Verständlich, dass sich mit der Einführung des neuen Elektrogeräte-Gesetzes in diesen Gegenden nicht allzu viel ändern dürfte. Die Entsorgungsunternehmen müssen die Fläche für fünf Container zur Verfügung stellen - für Großgeräte, Kühlschränke, Radios, Fernseher und Computer, Neonröhren und Kleingeräte. Der Hersteller oder ein beauftragtes Unternehmen stellt die Container auf und holt den Schrott ab. Auf eigene Kosten. In den Kreisen Daun und Bitburg-Prüm sieht die Angelegenheit anders aus. Dort muss jeder, der sein Elektrogerät entsorgen will, derzeit zur Deponie fahren, es dort abgeben und dafür bezahlen. Im Kreis Daun kostet ein Kühlschrank 17,50 Euro und ein Fernseher 13 Euro. Bitburg-Prüm verlangt für einen Computer zehn Euro und einen Herd 15 Euro. Diese Gebühren fallen nach Einführung des Gesetzes am 24. März 2006 weg. Ob sich die beiden Kreise allerdings zur Einführung eines so genannten Holsystems nach dem Muster von Trier, Trier-Saarburg oder Bernkastel-Wittlich entscheiden, oder ob man ein Bring-System mit einem zentralen Sammelplatz einrichtet, ist derzeit noch nicht entschieden. Aber auch bei der ART überlegt man, ob das Hol-System nicht aus Kostengründen durch Sammelplätze ersetzt wird. Spätestens im März 2006 wird auf der Verpackung jedes neuen Elektrogeräts das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne stehen. Das bedeutet: Dieser Apparat darf nicht in die Mülltonne. Ob er in den Sondermüll gehört, oder ob er als Elektroschrott entsorgt werden muss, sagt das Zeichen allerdings nicht. Stattdessen listet das Gesetz in einem umfangreichen Anhang auf über 100 Positionen die von ihm erfassten Geräte auf - darunter Nähmaschinen und elektrische Eisenbahnen. Normale Glühbirnen gehören übrigens nicht zum Elektroschrott. Der Staat verpflichtet die Entsorgungsbetriebe zur umfassenden Information der Bürger. Wie die das tun, und ob die Adressaten wirklich erreicht werden, bleibt ungeklärt. Aber auch die Wahlmöglichkeit der Entsorgungsunternehmen zwischen Hol- und Bringsystem gehört zu den Schwachpunkten des neuen Gesetzes. Warum muss im einen Kreis der Entsorgungswillige mehrere Kilometer fahren, um sein Elektro-Teil zur Sammelstelle zu bringen, und beim anderen wird es an der Haustür abgeholt? Wer erst einmal sein Auto in Bewegung setzen muss, um den kaputten Elektrowecker oder ein anderes Kleinteil abzugeben, entsorgt es gleich in der Mülltonne - umweltschädlich, aber risikolos. Weitere Informationen: www.bmu.de/fb_afb/

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