Kredit des Flughafens Hahn an Frachtflieger ist keine Untreue

Lautzenhausen/Mainz · Der rheinland-pfälzische Steuerzahlerbund bleibt dabei: Die beiden Ex-Chefs des Flughafens Hahn haben Geld veruntreut. Doch die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, zu ermitteln.

Lautzenhausen/Mainz. Die früheren Geschäftsführer des Flughafens Hahn haben ihre Pflicht verletzt, aber sie haben kein Geld veruntreut. Das ist, zusammengefasst, das Ergebnis der Untersuchung der Staatsanwaltschaft Koblenz in Bezug auf die Vorwürfe des Steuerzahlerbundes Rheinland-Pfalz. Dieser hat den beiden Ex-Hahn-Chefs, Jörg Schumacher und Wolfgang Pollety, vorgeworfen, zu Unrecht im vergangenen Jahr der damals noch finanziell angeschlagenen Frachtfluggesellschaft Air Cargo Germany (ACG) einen Kredit in Höhe von fünf Millionen Euro gewährt zu haben (der TV berichtete). Und zwar "in höchst fahrlässiger Weise" und ohne Prüfung der Bonität von ACG. Nach der Pleite des auf dem Hahn beheimateten Frachtfliegers im Sommer diesen Jahres musste der selbst in finanzielle Schieflage geratene Flughafen das der Frachtfluggesellschaft geliehene Geld abschreiben. Der Steuerzahlerbund hatte die beiden Manager vor zwei Wochen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Hahn gehört zu 82,5 Prozent dem Land Rheinland-Pfalz.
Bereits gestern - ungewöhnlich schnell für einen solchen Komplex - teilten die Ermittler in Koblenz mit, dass sie nicht gegen Schumacher und Pollety ermitteln werden. Es habe sich kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten ergeben. Zwar hätten es die beiden damaligen Geschäftsführer in der Tat unterlassen, die Bonität von ACG zu überprüfen, und damit ihre Pflichten verletzt. Aber, so heißt es in dem achtseitigen Schreiben der Koblenzer Staatsanwaltschaft an den Steuerzahlerbund, das unserer Zeitung vorliegt, dadurch sei dem Hahn kein finanzieller Schaden entstanden.
ACG schuldete der Flughafengesellschaft 5,245 Millionen Euro. 245 000 Euro davon zahlte das Unternehmen. Für den Rest gewährte die Flughafengesellschaft einen Kredit. Und damit habe der Hahn nicht auf seine Forderungen verzichtet. Mit der Pleite von ACG und damit dem Verlust der fünf Millionen Euro habe sich die finanzielle Lage des Flughafens gegenüber der Zeit vor dem Kreditvertrag nicht verschlechtert, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Daher liege keine Untreue vor.
Das sieht Steuerzahler-Chef René Quante anders. Er wirft den ehemaligen Hahn-Managern weiterhin "fahrlässige Versäumnisse" vor. "Einmal mehr erweist sich der Untreue-Paragraf als stumpfes Schwert im Kampf gegen die Verschwendung öffentlicher Mittel."

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