Kundendaten gestohlen? - Wenn Ex-Mitarbeiter das Vertrauen ihres Chefs missbrauchen

Trier · Drei Männer sind vor dem Amtsgericht Trier angeklagt worden, ihrem neuen Arbeitgeber vertrauliche Daten ihrer alten Firma übermittelt zu haben. Die Richterin zweifelt aber daran, dass es sich um Betriebsgeheimnisse handelt. Mit ihrem Urteil ist letztlich kaum eine Seite einverstanden.

Trier. Der Staatsanwalt stapft mit einem wütenden Gesichtsausdruck aus dem Gerichtssaal, die Anwälte flüstern sich nur einen Satz zu: "Wir legen Rechtsmittel ein." Wenige Momente nach dem Urteil im Prozess um mutmaßliche Wirtschaftsspionage in einem Eifeler Unternehmen gibt es kaum Gewinner. Was Amtsrichterin Alexandra Scholten urteilt, kann der Anklage nur zu harmlos sein. Und der Verteidigung zu streng.
Geldstrafen sind der Preis, den zwei Angeklagte dafür zahlen sollen, das Vertrauen ihres alten Arbeitgebers missbraucht zu haben und zum Verrat von Betriebsgeheimnissen angestiftet zu haben. Ein 57-jähriger Mann erhält eine Strafe von 8500 Euro, ein 43-Jähriger muss 3600 Euro zahlen, einem dritten Beschuldigten kann keine Beteiligung nachgewiesen werden.
Die Angeklagten stehen unter Verdacht, im Jahr 2011 Firmendaten kopiert und an einen Software-Unternehmer im Saarland weitergegeben zu haben. Pikant: Wenig später schlossen sie sich diesem auch beruflich an - und gründeten eine neue Firma. Viele Kunden des ehemaligen Arbeitgebers nahmen sie mit.
Ihr alter Chef äußerte den Verdacht, dass die alten Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse verraten haben, um ihrer neuen Firma einen guten Start zu verleihen und seiner Firma zu schaden. "Wir standen vor der Insolvenz", sagt er und spricht von einem sechsstelligen Schaden, den er erlitten habe.
Die Richterin zeigt sich nicht davon überzeugt, dass die Angeklagten brisante Informationen verraten haben. Zwar seien im August 2011 tatsächlich Kundendaten von der Gillenfelder Firma auf den Server des Software-Unternehmens in Saarbrücken überspielt worden. Doch die Daten seien nur die von Geschäftspartnern gewesen, die ohnehin schon Kunden des saarländischen Unternehmers waren.
Warum die Angeklagten die Daten nach Saarbrücken übermittelt haben, erläutert die Richterin anhand einer E-Mail, die im Prozess zu den Beweisen gehörte.
Einbehaltene Ware



Ein Mitarbeiter brachte in dem elektronischen Schreiben seine Befürchtung zum Ausdruck, der alte Chef könne "durchdrehen", wenn er erfahre, dass er das Unternehmen wechseln würde - und möglicherweise wichtige Daten löschen. Gewechselt sind die Mitarbeiter nach eigenen Angaben ins neue Unternehmen, weil ihnen Urlaub gestrichen wurde und Löhne zu spät gezahlt wurden.
Völlig entlastet sind die meisten Angeklagten aber nicht. So sieht es die Richterin als erwiesen an, dass ein Angeklagter Server im Wert von mehreren Tausend Euro einbehalten hat, obwohl diese der Firma in Gillenfeld gehörten. "Da wurde offenbar die Gelegenheit gesehen, diese zu unterschlagen und für die neue Firma zu verwenden", sagt sie.
Schwer wiegt auch, dass auf den privaten Computern der Angeklagten Dateien anderer Firmenkunden gefunden wurden. Um diese zu bekommen, hätten sie Arbeitskollegen angestiftet. Diese wurden wiederum nicht angeklagt.
Doch nicht deswegen findet die Amtsrichterin harte Worte für die Staatsanwaltschaft. Diese nämlich, so die Kritik der Richterin, habe in der Anklage nicht konkret benannt, bei welchen gefundenen Daten in Akten und auf Computern sie konkret Geheimnisverrat sehe. Die Laune des Staatsanwalts, der in allen Fällen Freiheitsstrafe fordert, steigert das nicht. So ist wahrscheinlich, dass der Streit in die nächste Instanz geht. Darauf drängen auch die Anwälte - sie hatten in allen Fällen Freispruch gefordert.

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