Kurioser Prozess: Dürfen Mieter im Stehen pinkeln?

Düsseldorf · Das Landgericht in Düsseldorf muss sich am Donnerstag mit dem Urinieren im Stehen befassen. Ein Vermieter streitet sich mit einem ehemaligen Mieter um die Schäden durch Urinspritzer auf einem teuren Marmorboden.

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte vor einigen Monaten in erster Instanz entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.Das Amtsgericht hatte damit dem Mieter recht gegeben, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Dagegen war der Vermieter in die Berufung gezogen. Der Hausbesitzer will 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft sei. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen, befand das Amtsgericht (Az.: 42 C 10583/14).

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