Land darf Pokerturniere nicht verbieten

Trier. (wie) Schlappe für das Land Rheinland-Pfalz: Pokerturniere, bei denen gegen einen Kostenbeitrag um Sachpreise mit geringem Wert gespielt wird, dürfen nicht von der zuständigen Behörde, der Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), verboten werden.

Das Trierer Verwaltungsgericht entschied, dass solche Pokerturniere nicht dem staatlichen Glücksspielverbot, sondern dem gewerblichen Spielrecht unterliegen. Damit sei für die Untersagung nicht die ADD sondern die jeweilige Gemeinde zuständig. Ein aus Baden-Württemberg stammender Turnier-Veranstalter hatte gegen ein Verbot durch die ADD geklagt (der TV berichtete). Er bekam Recht (Az.: 1 K 592/08.TR).

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