Land verteidigt Rabatte für Windräder

Mainz · Der Streit um angebliche Rabatte bei Zahlungen für Ausgleichsmaßnahmen beim Bau von Windrädern geht weiter. Gestern hat sich der Haushaltsausschuss des Landtags auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Thema beschäftigt.

Der Landesrechnungshof wirft dem Land vor, rechtswidrig ermäßigte Ersatzzahlungen von Windkraft-Unternehmen an die Naturschutzbehörden der Landkreise erlaubt zu haben, obwohl dies das Bundesnaturschutzgesetz untersagt habe (der TV berichtete). Dadurch, so der Vorwurf, seien dem Land Zahlungen von rund 25,5 Millionen Euro entgangen.
Thomas Griese (Grüne), Staatssekretär im Umweltministerium, wies darauf hin, dass es sich bei den Zahlungen nicht um Einnahmen des Landes handele. Mit dem Geld müsse ein durch den Bau eines Windrads entstandener Eingriff in die Natur ausgeglichen werden. Griese wies noch einmal den Vorwurf der illegalen Begünstigung von Unternehmen durch ermäßigte Ersatzzahlungen zurück. Zum einen seien diese Ermäßigungen bereits 1990 durch den damaligen CDU-Umweltminister Alfred Beth ermöglicht worden. Und zum anderen belege ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, dass die Eingriffe in die Natur durch Windräder wegen deren Nutzen für die Umwelt weniger schwer zu bewerten sei. Daher, so das Gutachten, handele sich bei den ermäßigten Ersatzzahlungen "weder um Rabatte noch um Subventionen". Nach Ansicht des Landesrechnungshofes könnten die Ermäßigungen gegen EU-Recht verstoßen haben. wie

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