Landgericht verhandelt Tod einer 20-jährigen Trierer Studentin

Trier · Eine vor einem Jahr tot in ihrer Trierer Wohnung aufgefundene Studentin könnte noch leben, wenn ihr Ex-Freund den Notarzt gerufen hätte. Das jedenfalls glaubt die Staatsanwaltschaft und hat den 30-Jährigen wegen Totschlags angeklagt. Am Dienstag beginnt der Prozess.

(sey) Es war eine spektakuläre Nachricht, mit der der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer im Februar aufwartete: Acht Monate nach dem Tod der 20-jährigen Studentin wurde ihr ehemaliger Lebensgefährte festgenommen. Der 30 Jahre alte Mann aus dem nordrhein-westfälischen Steinheim sitzt seitdem in Trier in Untersuchungshaft.
Der Vorwurf: Totschlag durch Unterlassen. Der Auszubildende soll seine ehemalige Freundin in ihrer Wohnung allein zurückgelassen haben, obwohl er gewusst habe, dass sie eine lebensgefährliche Dosis des Lösungsmittels Gamma-Butyrolacton (GBL) geschluckt hatte.
Das vor allem in der Techno-Szene als Ecstasy-Ersatz und Party-Droge verbreitete GBL soll der 30-Jährige regelmäßig genommen haben; auch während seines mehrtägigen Besuchs bei der ehemaligen Freundin. „Die Flasche stand die ganze Zeit offen auf dem Wohnzimmertisch“, sagt der Staatsanwalt.
Nach einem Beziehungsstreit soll die junge Lehramtsstudentin 20 Milliliter GBL in einer Flüssigkeit aufgelöst getrunken haben. Zwar habe der Ex-Freund sie noch aufgefordert, sich zu übergeben, aber ansonsten nichts unternommen, um die 20-Jährige vor den lebensgefährlichen Folgen zu bewahren, heißt es in der Anklageschrift. Der 30-Jährige sagt, er habe die junge Frau noch in die stabile Seitenlage gelegt. „Dann ist er weg“, sagt der Chef-Staatsanwalt. Als eine Mitbewohnerin die Studentin später fand, war sie bereits tot.
Ein Gutachten ergab: Die ins Koma gefallene 20-Jährige hätte gerettet werden können, wenn der Notarzt rechtzeitig alarmiert worden wäre. Der Grund, warum der Ex-Freund jetzt angeklagt ist. Bei einer Verurteilung drohen ihm maximal 15 Jahre Haft.
Der Verteidiger des 30-Jährigen, Jost Ferlings, wollte sich auf TV-Anfrage nicht äußern. Neun Verhandlungstage sind bereits terminiert; ein Urteil wird danach erst Anfang Oktober gesprochen. jöl

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