Leicht lebensfremd

Das Paradies scheint nicht mehr fern, wenn es den rot-grünen Gutmenschen gelingen sollte, die Republik mit einem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zu beglücken. Zwar ist es auch jetzt schon verboten, Mitmenschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu benachteiligen oder herablassend zu behandeln.

Und im Arbeitsrecht sind auch schon seit 25 Jahren Schadensersatzansprüche diskriminierter Frauen und Männer verankert. Aber das genügt nicht den Anforderungen. Weder jenen der Europäischen Kommission, noch denen der Koalition. Ach, wie gern möcht' man dem edlen Werke zustimmen. Wie schön wär' es doch, wenn niemand mehr straflos belästigt werden könnte, wenn das Nichtbeachten, Einschüchtern, Beleidigen und Erniedrigen in Büros, Betrieben, Kneipen und Wohnhäusern ein Ende hätte. Bloß - der Geist mag ja willig sein, aber auch ein ADG vermag es nicht, den besseren Menschen zu schaffen. Entweder wird es wie bisher bei der mangelnden Rechtsnutzung bleiben; oder es wird eine Klagewelle geben, weil tatsächlich oder angeblich Diskriminierte ihr Recht auf Gleichbehandlung mit Hilfe von Justitia erzwingen wollen. Der Gesetzentwurf ist leicht lebensfremd, er verletzt die Vertragsfreiheit, und er wird Bürokratie produzieren. Es steht zu befürchten, dass der Versuch,Toleranz mit der Gesetzeskeule herzustellen, scheitern wird.

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