LEXIKON

Im Rahmen der Serie "Das kranke System" wird der TVregelmäßig in einem Lexikon Begriffe aus dem Gesundheitswesen inalphabetischer Reihenfolge erklären. Äquivalenzprinzip Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Das Äquivalenzprinzip als versicherungsmathematische Formel ist ein Strukturprinzip der Privaten Krankenversicherung: Die Versicherungsbeiträge werden gleichwertig zu den individuellen Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben, während in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Solidaritätsprinzip) bemessen werden.

Arbeitgeberanteil, Beitragszuschuss Regelfall: Versicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitgeber tragen die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je zur Hälfte (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Bestimmte freiwillig Versicherte erhalten vom Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte ihres Beitrags als Beitragszuschuss. Bei Rentnern trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags aus der Rente. Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten ebenfalls einen Beitragszuschuss. Dessen maximale Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz in der GKV zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Vorjahres sowie dem Arbeitsentgelt des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Zuschuss ist auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags beschränkt. (wie)

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