Coronavirus Unter diesen Auflagen dürfen Zoos und Musikschulen öffnen

Trier/Mainz · Rheinland-Pfalz lockert zum 1. März – aber nur unter strengen Auflagen. Ansonsten bleibt es bei den strengen Kontaktbeschränkungen. Was ab nächster Woche gilt.

 Blumenläden dürfen ab dem 1. März öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubetriebe nur im Freien.

Blumenläden dürfen ab dem 1. März öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubetriebe nur im Freien.

Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Bis zur Normalität ist in der Corona-Krise noch ein weiter Weg, wenigstens ein Stück davon sollen Rheinland-Pfälzer zum 1. März aber zurückbekommen. Dann lockert das Land einige Beschränkungen, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Zum 1. März dürfen im Land wieder Friseure, Fußpflege, Fahrschulen mit praktischen Stunden und Musikschulen mit Einzelunterricht loslegen, wenn es sich nicht um Gesang oder Blasinstrumente handelt, was die Landesregierung offenbar für ein zu hohes Ansteckungsrisiko hält. Es gilt Maskenpflicht.