Löchriges Gesetz

Besser spät als nie. Nein, lieber später als so. Zwischen diesen beiden Polen bewegte sich die Debatte um das Verbraucherinformationsgesetz. Gestern hat der Bundesrat einen Schlussstrich gezogen. Das Gesetz kommt, mangelhaft und löcherig wie es ist.

Aber es wird in zwei Jahren noch einmal überprüft. Verbraucherschützer und Grüne beklagen, dass die einmalige Chance, die Informationsrechte der Verbraucher gegenüber der Lebensmittelindustrie nachhaltig zu stärken, nun für ein halbgares Gesetz vertan worden ist. Sie sollten diese Debatte beenden und nun lieber schauen, was das Gesetz wirklich bringt. Ob Behörden die Öffentlichkeit künftig aktiv über Lebensmittelverstöße informieren, ob sie die Namen der Firmen nennen, die Gammelfleisch oder belastete Ware in den Handel bringen, das muss die Praxis zeigen. Ebenso, wie mit den neuen Rechten der Bürger umgegangen wird, die über Erkenntnisse der Lebensmittelkontrolleure Auskunft verlangen. Bisher haben viele Landespolitiker mehr die Wirtschaft schützen wollen als die Verbraucher und das Gesetz daher immer wieder verzögert. Misstrauen ist zwar angebracht. Aber spätestens seit dem Gammelfleischskandal hat sich sogar in der Lebensmittelindustrie herumgesprochen, dass der Ehrliche der Dumme ist, wenn in diesem Markt nicht vollständige Transparenz herrscht und schwarze Schafe unter Druck kommen. Dafür ist ein erster Schritt getan. Nachbesserung möglich. nachrichten.red@volksfreund.de

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