Virus-Eindämmung Luxemburg verlängert Corona-Lockdown - Keine Lockerungen über die Feiertage
Luxemburg · Der Lockdown in Luxemburg wird bis zum 15. Januar verlängert. Das bedeutet: Keine Lockerungen über die Festtage. Folgende Regeln gelten also weiter im Nachbarland:
Bis dahin sollen Restaurants und Kneipen geschlossen bleiben. Auch die strengen Kontaktbeschränkungen bleiben bis dahin bestehen. Gesundheitsministerin Paulette Lenert sprach von einer ernsten Situation, es sei nicht die Zeit für Lockerungen.
Derzeit gelten folgende Corona-Regeln in Luxemburg:
PRIVATES
Die nächtliche Ausgangssperre wird verlängert: zwischen 23 Uhr und 6 Uhr darf man sich weiterhin nur aus besonderem Grund im öffentlichen Raum aufhalten. Pro Haushalt sind nur noch Treffen mit maximal zwei Personen erlaubt, die ihrerseits ebenfalls aus einem Haushalt stammen müssen.
Bei Ansammlungen im öffentlichen Raum von vier bis zehn Personen müssen alle Beteiligten einen jeweiligen Abstand von zwei Metern einhalten und Masken tragen. Bei Ansammlungen im öffentlichen Raum, bei denen zwischen zehn und 100 Menschen anwesend sind, müssen alle Beteiligten Masken tragen und sitzen – jeweils zwei Meter voneinander entfernt.
Versammlungen von mehr als 100 Menschen sind untersagt.
Für diese Regeln können Ausnahmen gemacht werden, zum Beispiel zur Durchführung von Märkten, Demonstrationen oder religiösen Riten (Beerdigungen).
GESCHÄFTE
Der Einzelhandel darf geöffnet bleiben. Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Gesonderte Zugangskontrollen sind ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern zu schaffen: Hier muss jeder Kunde zehn Quadratmeter Platz zur Verfügung haben (also darf, beispielsweise, ein 500 Quadratmeter großes Geschäft von maximal 50 Kunden gleichzeitig betreten werden).
GASTRONOMIE
Bars, Restaurants und andere Gaststätten müssen schließen, aber: Essen zum Mitnehmen darf hergestellt werden, ebenso können Lieferdienste betrieben werden und damit auch mobile Einheiten („Food Trucks“).
Betriebskantinen müssen schließen. Schul- und Universitätskantinen dürfen geöffnet bleiben.
Hotels dürfen Gäste aus jedem Grund (geschäftlich, privat) beherbergen und zudem Zimmerservice anbieten – Frühstückssäle dürfen allerdings nicht betrieben werden.
VERANSTALTUNGEN / KULTUR
Filmvorführungen, Konzerte und Theaterstücke dürfen nicht stattfinden.
Messen und Salons dürfen nicht stattfinden. Casinos müssen schließen. Freizeitparks und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen.
Konferenzen dürfen weiter stattfinden, allerdings ohne gemeinsame Mahlzeiten oder Kaffeepausen der Teilnehmer. Museen, Kunstzentren, Bibliotheken und Nationalarchive dürfen weiter in Betrieb bleiben.
SCHULE / BILDUNG
In den Schulen wird für die oberen Klassen der Sekundarstufe II alternierender Präsenz-Unterricht jeweils halber Klassen eingeführt, wobei aber die andere Klassenhälfte virtuell mit dabei ist – und nicht, wie im ersten Lockdown, nur Eigenarbeit zu Hause macht.
Mobile Teams führen vor Ort Tests durch, wenn es zu Infektionen einzelner Schüler gekommen ist. Prüfungs-Taktungen werden von Trimester auf Semester umgestellt.
SPORT
Fitnessstudios müssen schließen. Mannschaftsport ist nicht mehr erlaubt, es gelten Ausnahmen für Profisportler.
Sporthallen müssen schließen, lediglich für Schulen gelten Ausnahmen. Schwimmbäder bleiben für Besucher geschlossen, lediglich für Schulen können Ausnahmen gelten.
Freiluft-Sportstätten (wie zum Beispiel Laufanlagen) können in Betrieb bleiben, gemeinsamer Sport mit bis zu vier Personen bleibt hier erlaubt.
TESTING
Wer Symptome hat oder sich aus anderen Gründen gezielt testen lassen will, wendet sich an die Labore von Bionext, Ketterthill oder der „Laboratoires réunis“. Zudem ist das öffentliche Testzentrum in Düdelingen von montags bis samstags von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Termine müssen hier gebucht werden.
Achtung: Für Kinder von zwei bis sechs Jahren muss ein PCR-Test unter www.ligue.lu vereinbart werden.