Manche Scherze sind kein Spaß

Halloween ist das Fest der bösen Geister, Hexen und Monster: Aber nicht jeder lustig gemeinte Grusel-Scherz ist auch erlaubt. Auch beim Herumziehen um die Häuser sollte einiges beachtet werden.

(dpa) Für die Kinder ist das Umherziehen durch die Straßen an Halloween ein großer Spaß. Eltern sollten ihre Kinder beim Trick-or-treat-(Streich oder Süßigkeiten)-Prozedere aber nicht alleine um die Häuser ziehen lassen: „Unter zwölf Jahren sollte auf alle Fälle ein Erwachsener dabei sein“, sagte Heinz Thiery von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) in Fürth. Um den Peinlichkeitsfaktor für den Nachwuchs gering zu halten, könnte verabredet werden, dass die Erwachsenen im Hintergrund bleiben und nicht mit bis an die Haustür kommen.
Sind die Kinder älter, gehen sie am besten gemeinsam in einer Gruppe los. In jedem Fall sollten Eltern vorab mit ihren Kindern vereinbaren, dass sie keine fremden Wohnungen betreten, auch nicht, wenn sie hereingebeten werden. In diesen Situationen brechen Kinder das „Betteln“ um Süßigkeiten besser ab und gehen weiter zum nächsten Haus.

Wichtig sei, dass die Eltern ihre Verbote nicht einfach nur aussprechen, sondern auch erklären, was dahinter steckt. Beim Um-die-Häuser-Ziehen sollte der begleitende Erwachsene nicht mehr als fünf Kinder beaufsichtigen, da er sonst schnell den Überblick verliert.

Auch bei den Streichen ist Vorsicht geboten. „Scherze, bei denen das Eigentum anderer beschädigt wird, sind strafbar“, sagte Andreas Mayer von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

Hauswände mit Eiern zu bewerfen sei nur ein Beispiel für typische Sachbeschädigungen in der Halloween-Nacht. Wenn Jugendliche Briefkästen sprengen oder Türschlösser mit Sekundenkleber bearbeiten, begehen sie ebenfalls eine Straftat.

Grundsätzlich gilt zwar, dass Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig sind. Für üble Scherze droht aber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Häufig komme es aber zu einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich. „Das heißt, das Kind streicht die Wand, die es zuvor mit Eiern beworfen hat, oder muss den Maler bezahlen“, erklärt Mayer.

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