Mehr Ehrlichkeit

Es ist das gute Recht von Friedrich Merz, Peter Dankert und vier FDP-Bundestagsabgeordneten, das höchste Deutsche Gericht anzurufen. Jeder Bürger darf das, also kann niemand den Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses Recht verwehren.

Kritisch nachfragen darf man allerdings schon. Gegen was klagen sie da eigentlich? Dass der deutsche Michel künftig wenigstens ansatzweise erfährt, ob und wenn ja wie viel denn der gute Herr Merz neben seinen Bundestagstantiemen als nicht ehrenamtliches Mitglied in immerhin sieben Unternehmensgremien nebenher so einstreicht. Die Versicherungsgruppe Axa, der Chemiekonzern BASF oder die Commerzbank zahlen ja nicht nur fürs dumme Rumsitzen von Merz und anderen im Aufsichtsrat. Merz ist vielmehr für den jeweiligen Wirtschaftszweig zweifellos auch Lobbyist, wenn es um Gesetzesvorhaben geht. Das ist nicht illegal, aber die Menschen in diesem Land haben durchaus ein Recht darauf zu wissen, von wem und wie viel ihr Volksvertreter Merz nebenher noch kassiert. Der CSU-Politiker Max Straubinger sieht durch die Offenlegung der Einkünfte gar die grundgesetzlich geschützte freie Ausübung des Berufs in Gefahr. Wie das? - Niemand kann den Abgeordneten diese Jobs verbieten. Wissen, was sie ungefähr direkt dafür kassieren, darum geht es. Ein klein wenig mehr Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber dem Wahlvolk, das wird wohl auch jenen vier FDP-Abgeordneten zuzumuten sein, die doch sonst bei jeder Gelegenheit nach Liberalisierung schreien. Warum soll plötzlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr sein, wenn es einmal nicht Arbeitnehmerrechte betrifft, sondern die Privilegien von gewählten Volksvertretern, die - so sagt es der Name schon - vorrangig das Volk und dessen Interessen vertreten sollen? d.schwickerath@volksfreund.de

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