Mehr Geld für Rentner, neue Regeln im Verkehr und ein Feiertag mehr

Trier · Wie jedes Jahr gibt es im Januar neue Gesetze und Vorschriften. Auch 2017 bringt einige Änderungen mit sich. Der Trierische Volksfreund listet die wichtigsten auf.

Die gute Nachricht zuerst: 2017 beschert uns einen zusätzlichen freien Tag. Erstmals und einmalig ist der Reformationstag am 31. Oktober bundesweit (und nicht nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ein gesetzlicher Feiertag und damit arbeitsfrei.

Anlass ist das Luther-Jahr, mit dem daran erinnert wird, dass der Theologe Martin Luther am 31. Oktober vor 500 Jahren die 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen und damit die Reformation eingeleitet hat. Der 31. Oktober fällt auf einen Dienstag, einen Tag später ist mit Allerheiligen der nächste arbeitsfreie Tag, so dass viele Arbeitnehmer - Luther sei Dank - mit drei Urlaubstagen eine ganze Woche freimachen können.

Während der zusätzliche Feiertag eine einmalige Sache ist, sind die anderen Änderungen, die 2017 bringt, bleibend. Das ändert sich unter anderem:
Neue Verkehrsregeln: Rettungsgassen werden Pflicht. Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, muss zwischen der äußersten linken Spur und der rechten Spur eine Durchfahrt frei bleiben. Radfahrer müssen sich künftig nach den Ampeln der Autofahrer und nicht mehr nach denen der Fußgänger richten.
Mehr Geld: Der Mindestlohn steigt um 34 Cent auf 8,84 Euro die Stunde und alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten statt 404 Euro ab Januar 409 Euro im Monat.

Änderungen bei der Steuer: Die Steuererklärung soll einfacher werden. Steuerpflichtige müssen nicht mehr alle Belege, zum Beispiel Spendenquittungen, einreichen.
Für die Abgabe der Erklärung gibt es zwei Monate mehr Zeit. Statt wie bisher am 31. Mai muss sie künftig erst am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Die Regelungen gelten allerdings erst für die Steuererklärung für das Jahr 2017, greifen also erst ein Jahr später.

Rente: Für die Rentner soll es bis zu zwei Prozent mehr Rente geben. Wer allerdings 2017 in Rente geht, muss höhere Steuern zahlen - statt bisher 72 Prozent werden künftig 74 Prozent der Rente versteuert. Arbeitnehmer können künftig flexibler aus dem Job aussteigen. Die neu eingeführte Teilrente kann mit Teilzeitarbeit kombiniert werden, ohne dass Einbußen bei der Rente drohen.

Pflegereform: Künftig richtet sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr nach der Zeit, die für die Pflege aufgewendet werden muss, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit. Dadurch sollen mehr Menschen, etwa Demenzkranke, Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Die Chefin der Krankenkasse AOK Rheinland-Pfalz Saarland, Irmgard Stippler, spricht in diesem Zusammenhang von einer "fundamentalen Veränderung". Kein Pflegebedürftiger werde schlechter, viele würden aber besser gestellt. Mehr zum Thema

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