Mehr Rente für ältere Mütter im Gespräch
Trier · Wie kann dem Problem der Altersarmut begegnet werden? Darüber wird derzeit heftig in CDU und CSU diskutiert. Dazu zählt nach Ansicht des Trierer CDU-Bundestagsabgeordneten Bernhard Kaster auch die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für ältere Mütter.
Trier. Die Richter am Trierer Sozialgericht und die am Landessozialgericht halten sich an Recht und Gesetz. Genauer gesagt an Paragraf 249 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches. Darin ist geregelt, dass Mütter, die vor dem 1.1.1992 Kinder bekommen haben, lediglich ein Jahr als Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen. Im Paragraf 56 des Sozialgesetzbuches steht aber auch, dass Mütter drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen - allerdings nur, wenn sie nach dem 31.12.1991 Kinder bekommen haben.
Klage gegen Stichtagsregelung
Diese bei der Rentenreform 1992 eingeführte Stichtagsregelung ist vielen Frauen ein Dorn im Auge. Genau wie dem ehemaligen Vizepräsident des Trierer Sozialgerichts, Alfred Rollinger. Seit Jahren kämpft der 86-Jährige gegen die aus seiner Sicht verfassungswidrige Ungerechtigkeit. Unter anderem für seine 78-jährige Frau verfasste der versierte Jurist eine Klage gegen die Stichtagsregelung. Seine Klientin beantragte für die Erziehung ihrer drei Kinder eine höhere Rente. Rund 163 Euro mehr an Rente würde sie erhalten, wenn auch sie pro Kind drei Jahre Erziehungszeit gelten machen könnte.
Doch ausgerechnet Rollingers Kollegen beim Trierer Sozialgericht haben seine Klage im Januar abgewiesen - wie entsprechende Klagen von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern. Die Sozialrichter sahen in der Regelung keine Verfassungswidrigkeit.
Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht habe die Besserstellung von jüngeren Müttern ausdrücklich als zusätzlichen Schritt zur Verbesserung der Alterssicherung von Müttern gewürdigt, hieß es in der Begründung zu dem Trierer Urteil. Dagegen zog Rollinger vor das Landessozialgericht. Doch auch die Mainzer Richter erteilten der Klage eine Absage. Es bestehe kein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung, heißt es in der Begründung des kürzlich ergangenen Urteils. Die Richter machten auch deutlich, dass der Gang vor das Bundessozialgericht ausgeschlossen ist. Und eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht halten sie für unbegründet.
Rollinger kann nun nur drauf setzen, dass die Politik eine Lösung in seinem Sinne findet. Die Chancen darauf stehen zumindest nicht schlecht. Denn immerhin hat Rollingers Initiative dafür gesorgt, dass die Trierer CDU beim nächsten Bezirksparteitag beantragen wird, die Stichtagsregelung aufzuheben und auch ältere Mütter bei der Rente besserzustellen.
Hinzu kommt, dass in der Union und in der schwarz-gelben Bundesregierung derzeit intensiv über Konzepte gegen Altersarmut diskutiert wird, losgetreten von der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Sie hatte eine Zuschussrente für Geringverdiener ins Gespräch gebracht. Doch dieses Konzept ist innerhalb der Union umstritten. Daher sollen nun Experten der CDU, CSU und der FDP noch im Oktober über ein Rentenkonzept beraten. Es gehe darum, wie Altersarmut verhindert werden kann, sagt der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster. Dazu zähle auch die Mütterrente, sagt Kaster, der auch Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion ist.
Gegner der Stichtagsregelung argumentieren damit, dass Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, durch die Stichtagsregelung auch von Altersarmut bedroht seien, weil sie weniger Rente erhalten als spätere Mütter. Selbst die Linken plädieren für mehr Gerechtigkeit beim Rentensystem. "Die Ungerechtigkeit im Rentensystem ist abzuschaffen", sagt die Trierer Linken-Bundestagsabgeordnete Katrin Werner. Doch selbst wenn die Expertengruppe sich auf eine Mütterente einigt, wird wohl die Ungleichbehandlung von Müttern nicht auf einen Schlag beseitigt werden. Vieles deutet auf einen Kompromiss hin. Statt auf drei Jahre Erziehungszeit könnte es auf zwei Jahre, die bei älteren Müttern anerkannt werden, hinauslaufen.
Damit könnte die Union den Bedenken der FDP entgegentreten, die eine Gleichstellung aller Mütter bei der Rente für nicht finanzierbar hält. Kaster ist jedenfalls zuversichtlich, dass es schon bald zu einer Lösung kommen wird. Jedenfalls noch in dieser Legislaturperiode. Und die dauert bekannterweise noch ein Jahr.