Ministerin Lemkes frohe Botschaft für gewerbliche Flohmarkthändler

Mainz · Gewerbsmäßige Trödelmärkte verstoßen gegen das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz - mit diesem Urteil sorgte im September 2009 ein Gericht für Aufsehen. Seitdem schwelt ein Streit zwischen Händlern und Verwaltungen, der immer wieder die Justiz beschäftigt. Das Land strebt nun per Gesetz eine Lösung an.

Mainz. Es kommt selten vor, dass sich die drei Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen in einer Sache einig sind. Beim Thema Sonntagsflohmärkte sind sie es. "Trödelmärkte sollte es weiterhin geben. Man kann ja sonntags auch Brötchen kaufen", sagt Union-Fraktionsvize Alexander Licht. Und SPD-Fraktionschef Hendrik Hering meint: "Es ist vernünftig, das in vertretbarem Rahmen zuzulassen."
Markt-Veranstalter wie Roman Lücker aus Kinheim an der Mosel oder das Bendorfer Ehepaar Monika und Andreas Bengel warten voller Ungeduld auf eine Lösung. Vor Gericht sind sie mehrfach gescheitert. Vor zwei Wochen hat das Ehepaar Bengel erst vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) auf Zulassung eines Marktes geklagt und angedeutet bekommen, dass den Richtern die Hände gebunden seien, weil sie die aktuelle Rechtslage zu beachten hätten. Ändern könne die nur die Politik. Eben die wird nun aktiv und wartet nur noch auf das Koblenzer Urteil und die schriftliche Begründung.
Strittig ist bislang selbst die Frage, ob Antik- oder Trödelmärkte an verkaufsoffenen Sonntagen zulässig sind, von denen es vier pro Jahr in Rheinland-Pfalz gibt. Grundsätzlich darf an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden. Privatleute oder Vereine arbeiten nicht, wenn sie auf Flohmärkten ihre Waren feilbieten. Doch bei gewerbsmäßigen Händlern stellt sich die Frage schon.
Infolgedessen urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz im Mai, Trödelmärkte seien an Sonntagen grundsätzlich nicht zulässig. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dessen Urteil in wenigen Tagen gefällt werden soll, wird hingegen wohl an verkaufsoffenen Sonntagen solche Veranstaltungen ermöglichen. Auch die Landesregierung strebt das an.
Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) glaubt, nach Abstimmung mit Innenminister Roger Lewentz (SPD) grundsätzlich eine akzeptable Lösung präsentieren zu können: Das Land definiert in seinem Gesetzentwurf den Begriff des "Marktsonntages", an dem verschiedenste Spezialmärkte stattfinden dürfen. Dem Vernehmen nach sollen vier solcher Märkte jährlich zulässig sein. Der gewerbliche Charakter soll stark zurückgedrängt werden, indem ein geringer Neuwarenanteil festgeschrieben wird.
Damit soll im Gegenzug der Freizeitcharakter eines solchen Marktes gestärkt werden, um nicht mit den Kirchen in Konflikt zu geraten, die einen strengen Sonntagsschutz fordern.
Beim Bistum Trier stößt das Vorhaben auf Zurückhaltung. Sprecher Stephan Kronenburg sieht eine "Aufweichung" des Sonntagsschutzes. "Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben, und dazu braucht man keinen Sonntag", sagt Kronenburg.

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