Mit dem Auto zum Schrottplatz: Bares Geld

Die Bundesregierung will mit der Abwrack-Prämie von 2500 Euro den Verkauf von Neuwagen ankurbeln und damit der Autoindustrie helfen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abwrackprämie.



Bis wann muss ich mich für den Kauf eines Neuwagens entscheiden?

Die Regelung gilt seit dem 14. Januar und endet am 31. Dezember 2009. Profitieren können alle Besitzer eines neun Jahre oder älteren Gebrauchtwagens (Erstzulassung vor 14. Januar 2000), der seit mindestens einem Jahr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Der Halter muss sein Altfahrzeug verschrotten und abmelden. Parallel kauft er einen Neu-, Jahres- oder Leasingwagen ab Euro-4-Abgasnorm und meldet ihn bei der Zulassungsstelle an.

Warum lohnt sich ein Kauf noch vor Ende Juni?

Weil der Käufer dann zusätzlich den Steuerbonus aus dem ersten Konjunkturpaket mitnehmen kann. Wer bis dahin einen umweltfreundlichen Neuwagen zugelassen hat, muss für ein Jahr keine KFZ-Steuer bezahlen.

Stimmt es, dass der Staat bei der Prämie nach dem Motto "So lange der Vorrat reicht" vorgeht?

Ja. Die Bundesregierung richtet einen Topf mit 1,5 Milliarden Euro ein. Mehr soll es nicht geben. Damit werden die Prämien ausgezahlt und die Verwaltungskosten beglichen. Ohne letztere würde das Geld für rund 600 000 Anträge reichen.

Wer zahlt die Prämie aus?

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn bei Frankfurt. Dort müssen mit Originaldokumenten (keine Kopien) die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrotthändler sowie die Zulassung des alten und neuen Wagens auf den eigenen Namen nachgewiesen werden. Die Behörde prüft die Unterlagen und überweist die 2500 Euro. Ab 27. Januar können die Anträge auf der Internetseite www.bafa.de heruntergeladen werden.

Geht es auch einfacher direkt über meinen Autohändler?

Ja. Ich kann mir die Behördengänge sparen und den Händler beauftragen, bei dem ich mein neues Auto kaufe. Er reicht dann alle Unterlagen beim BAFA ein und muss sich auch um die Verschrottung des Gebrauchten kümmern. Die 2500 Euro werden dann direkt vom Endpreis des Neuwagens abgezogen. Das Geld holt sich der Händler vom Bundesamt zurück. Aufgepasst: Der Käufer sollte darauf achten, dass er zusätzlich zur Prämie mit dem Händler die von den Herstellern gewährten Rabatte aushandelt.

Wo kann ich mich über das Prozedere informieren?

Beim Bundesamt. Das Bafa hat unter der Rufnummer 06196/908470 eine Telefon-Hotline geschaltet. Wegen des riesigen Andrangs kommen Anrufer aber selten zu einem Berater durch.

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