Mit Spaß-Faktor

Information heißt auch Unterhaltung und Spaß. Auf diese Kurzformel lässt sich das Nachspiel zum Tag der offenen Tür mit Hüpfburg und Musik im Hof der Staatskanzlei vor dem Verfassungsgericht bringen.

Es war sicher nicht der letzte Streit, den Richter zu entscheiden hatten in der schwierigen Grenzziehung zwischen Öffentlichkeitsarbeit und regierungsamtlicher Werbung vor Wahlen. Das Urteil fiel erstaunlich eindeutig zugunsten der Landesregierung aus und passt dabei 30 Jahre alte Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den gewandelten Zeiten an. Ein Tag der offenen Tür darf auch in der Staatskanzlei nun zum "Event" werden. Die Klage der CDU war natürlich dem Wahlkampf geschuldet. Die Christdemokraten wollten ein Exempel statuieren und im wahrsten Wortsinn nicht einfach alles klaglos hin nehmen, was die Regierung Beck vorsetzt. Der Anlass war jedoch untauglich. Einen Bezug zwischen Mainzer Staatskanzlei und Bundestagswahl samt Verletzung der Chancengleichheit zu konstruieren, war zu weit hergeholt. Eine andere Frage ist dann schon, wie viel Trubel auf Steuerzahlers Kosten beim Tag der offenen Tür gemacht werden darf. Die Richter übten Nachsicht. Unterhaltung darf der Informationsvermittlung dienen. Ein paar deutlichere Worte ohne großen Auslegungsmöglichkeiten wären hilfreicher gewesen. j.winkler@volksfreund.de

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