Nach Urteil fordern immer mehr Bankkunden Kreditgebühren zurück - Geldinstitute in der Region prüfen bereits Anfragen - Tipps für Verbraucher

Trier · Haben auch in der Region Trier Banken zu Unrecht Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangt? Falls ja, sollten die Kunden das Geld zurückfordern, raten Verbraucherschützer unter Verweis auf ein aktuelles Urteil.

 Zahlreiche Bankkunden haben den Musterbrief der Verbraucherschützer bereits ausgefüllt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Zahlreiche Bankkunden haben den Musterbrief der Verbraucherschützer bereits ausgefüllt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Wer einen Kredit aufnimmt, muss dafür Zinsen zahlen. Das ist normal. Aber ist es auch zulässig, dass einige Banken ihren Kunden zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen? Nein, hat unlängst der Bundesgerichtshof entschieden und dafür Beifall von Verbraucherschützern erhalten. Nach deren Schätzung könnten bundesweit etwa 7,5 Millionen Kunden einen Anspruch auf Rückerstattung haben. "Das gilt für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge", sagt Josephine Holzhäuser. Die Finanzexpertin der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale rät Betroffenen, die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsentgelte von bis zu drei Prozent der Darlehenssumme zurückzufordern.

Der von den Verbraucherschützern aufgesetzte Musterbrief sei allein in Rheinland-Pfalz innerhalb von zwei Tagen 700 Mal abgerufen worden, sagt Holzhäuser. Bundesweit gab es bislang 45.000 Abfragen.

Einige dieser Musterbriefe dürften bei Banken in der Region Trier landen. Nach einer Umfrage unserer Zeitung gibt etwa die Hälfte der angefragten regionalen Kreditinstitute zu, dass sich nach dem jüngsten Urteil bereits Kunden mit Rückforderungen gemeldet hätten. Einhellige Reaktion der Banker: Jede Kundenanfrage werde geprüft, mögliche berechtigte Ansprüche würden reguliert.
Dabei werden von den meisten regionalen Genossenschaftsbanken und Sparkassen schon seit einiger Zeit keine Bearbeitungsgebühren mehr erhoben. Hauptgrund: Schon vor dem jüngsten Urteil entschieden mehrere Vorinstanzen zugunsten der Bankkunden. Allerdings sind die Verbraucherschützer optimistisch, dass auch vor 2011 abgeschlossene Kreditverträge von dem "Gebührenverbot" profitieren könnten. Mehrere Verfahren seien anhängig, sagt Finanzexpertin Josephine Holzhäuser. Die Urteile stünden aber noch aus.

Was die Banken zu dem Urteil sagen und wie Kunden an die einbehaltenen Gebühren kommen:

"Berechtigte Forderungen werden anstandslos erfüllt"

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