Neue Baustelle für VW? Trierer Anwalt sieht Fehler in Autokrediten

Trier · Er sagt, Kunden könnten ihren Wagen zum vollen Preis zurückgeben.

 Die Trierer Rechtsanwälte Dr. Christof Lehnen, (rechts) und Dirk Sinnig klagen gegen VW. TV-Foto: Friedemann Vetter

Die Trierer Rechtsanwälte Dr. Christof Lehnen, (rechts) und Dirk Sinnig klagen gegen VW. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (Ve.) ("TV-Upload Vetter"

Christof Lehnen dürfte in den Chefetagen des VW-Konzerns ein nicht gern gehörter Name sein. Seit einiger Zeit sorgt der 34-jährige Trierer Anwalt mit Klagen gegen den Autobauer für Aufruhr.

In mehreren Verfahren hat er erreicht, dass vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden ihren manipulierten Volkswagen zurückgeben konnten. Lehnen vertritt und berät mit seiner 2013 gegründeten Kanzlei, die er zusammen mit dem Rechtsanwalt Dirk Sinnig leitet, nach eigenen Angaben mehr als 1000 von VW durch manipulierte Abgassoftware Geschädigte.

Und während die meisten dieser Verfahren noch laufen, lehrt der promovierte Jurist mit einer neuen Klage den Konzern erneut das Fürchten. "Das könnte zum Supergau für VW werden", sagt Lehnen gut gelaunt im Gespräch mit unserer Zeitung. Er hat nämlich herausgefunden, dass die hauseigene Bank des Autoherstellers, mit dem viele Kunden den Kauf ihres Neuwagens finanzieren, womöglich geschlampt hat bei den Kreditverträgen. Die VW-Bank habe die Kunden nicht ausreichend aufgeklärt. Laut Lehnen fehlen in den Verträgen ab 11. Juni 2010 Angaben, zu denen das Institut gesetzlich verpflichtet sei.

Die Vorgaben des Gesetzgebers für die Belehrungsvorschriften in Kreditverträgen seien teilweise sehr kompliziert, gesteht der Anwalt. Es sei für Banken fast unmöglich, dabei alles richtig zu machen. Doch laut Stiftung Warentest könnten die fehlerhaften Informationen teuer werden. "Wer sein Auto privat nutzt und den Kauf über die VW-Bank finanziert hat, kann den Vertrag widerrufen", erklärt Lehnen. In dem Fall müsse die Bank die bisher gezahlten Raten erstatten, der Kunde müsse allerdings sein Auto zurückgeben. Wer den Kreditvertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen habe, der könne sogar den vollen Kaufpreis ohne Wertverlust, zurückverlangen.

Lediglich die gezahlten Kreditzinsen müssten die Kunden abschreiben. Grund sei eine Gesetzesänderung beim Verbraucherrecht. Selbst bereits abbezahlte Darlehen könnten auf diese Weise erfolgreich gekündigt werden, sagt Lehnen.

Doch wie ist der findige Trierer Anwalt auf die Lücken in den Kreditverträgen gestoßen? Während der Verfahren wegen des Abgasskandals habe er für seine Mandanten die Kaufverträge eingehend studiert, dabei sei er auf die fehlerhaften Belehrungen gestoßen. "Für manche Fahrer von Diesel-Skandal-Wagen könnte das Widerrufsrecht wie gerufen kommen", heißt es bei Stiftung Warentest. Denn der Widerruf der nach dem 13. Juni 2010 geschlossenen Kreditverträge könnte den Kunden mehr bringen, als Klagen gegen die Händler oder gegen VW.

Dabei müssten sie sich, so die Warentester, in der Regel nämlich eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Betroffen von den mutmaßlich fehlerhaften Kreditverträgen sind nicht nur Käufer der Marke VW, sondern auch aller anderen zum Konzern gehörenden Unternehmen wie Skoda, Seat und Audi. Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass die VW-Bank Ende 2015 über zwei Millionen Kreditverträge im Wert von 23,3 Milliarden Euro im Bestand hatte. Wie viele davon in den entsprechenden Zeitraum fallen, ist aber unklar.

Die VW-Bank glaubt jedoch, keine Fehler gemacht zu haben: "Die von uns erteilten Widerrufsbelehrungen erfolgen ordnungsgemäß. Unser Haus verwendet das vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsmuster. Für den Fall, dass das gesetzliche Muster verwendet wird, gilt die Widerrufsbelehrung als richtig", hieß es gestern Nachmittag.

Lehnen ist jedoch davon überzeugt, dass Klagen gegen die Verträge erfolgreich sein können. Und das betreffe nicht nur VW. Er geht davon aus, "dass auch viele Kreditverträge anderer Autobanken fehlerhafte Belehrungen enthalten und daher ebenso widerrufbar sind".

Es ist immerhin nicht das erste Mal, dass er und seine Kanzlei-Kollegen gegen Kreditverträge klagen. Zunächst hatten Lehnen und Sinnig sich auf fehlerhafte Immobilienkredite spezialisiert. Und das durchaus erfolgreich. So hatte der aus dem Hochwaldort Kell am See stammende Anwalt die Sparkasse Trier wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verklagt. Sie musste daraufhin einem langjährigen Kunden die fristlose Kündigung eines Immobilienkredites gewähren und zudem noch die dafür erwirtschafteten Zinsen zurückzahlen. Solche Entscheidungen trieben ihn, sagt Lehnen. "Es macht Spaß, entsprechende Urteile zu erstreiten." Warum aber haben er und sein Kanzleipartner sich auf das zwar lukrative aber doch komplizierte Kreditvertragsgeschäft konzentriert?

Die Antwort fällt verblüffend ehrlich aus: "Wenn Sie in Trier eine Anwaltskanzlei gründen, dürfen sie nicht auf das Brot- und Buttergeschäft, wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten, setzen. Damit können sie nicht überleben." Daher hätten er und Sinnig sich bereits bei der Kanzleigründung auf das Spezialgebiet gestürzt. Mittlerweile arbeiteten acht Rechtsanwälte in der Kanzlei, die damit eine der größten in Trier sei, sagt Lehnen. Und groß genug, um Autokonzerne das Fürchten zu lernen.

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