Neues Gesetz: Mietervereine fürchten höhere Wohnkosten

Trier · In diesem Frühjahr soll ein Gesetz in Kraft treten, das – so sieht es der Deutsche Mieterbund – die Rechte von Mietern beschneidet und höhere Mieten zur Folge haben könnte. Der Verein will notfalls dagegen klagen.

Die Region Trier mag ländlich sein. Günstig ist sie deshalb nicht. Der heimische Mieterverein nennt den Trierer Wohnungsmarkt "heftig". Kleinere, preiswerte Wohnungen seien kaum zu bekommen, und die Preissteigerungen bei Neuvermietungen seien exorbitant. Deutschlandweit liegt die Stadt an zweiter Stelle: So stieg der Quadratmeterpreis von 2005 bis 2011 um 26,3 Prozent auf 7,22 Euro. Auch Bitburg ist laut Mieterverein relativ hochpreisig, ebenso wie die Grenzregionen an Mosel und Sauer sowie Orte in der Nähe der Airbase Spangdahlem. Und nun fürchten die Lobbyisten, dass sich die Lage ihrer Klientel mit der vom Bundestag beschlossenen Reform des Mietrechts verschlechtert. Während Vermietervereine die geplanten Gesetzesänderungen überwiegend begrüßen, kündigt der Deutsche Mieterbund an, notfalls dagegen zu klagen. "Das neue Mietrecht ist sozial ungerecht", sagt der rheinland-pfälzische Vorsitzende Franz Obst. Er kritisiert, dass Bewohner bei energetischen Sanierungen - wie Wärmedämmungen oder dem Austausch von Fenstern - künftig drei Monate lang Lärm, Dreck und Gerüste ertragen müssten, ohne die Miete kürzen zu dürfen. Elf Prozent der Kosten können die Besitzer dann pro Jahr auf die Miete draufschlagen. Obst rechnet vor, dass bei einer 25 000 Euro teuren Sanierung so rund 230 Euro im Monat mehr anfallen können. Und er ist der Meinung: "Die Miete sollte sich nur um den Betrag erhöhen, den der Bewohner bei den Heizkosten spart." Das Gesetz ermöglicht es den Ländern, Kostensteigerungen in beliebten Wohnlagen auf 15 Prozent in drei Jahren zu deckeln. Das begrüßt der Mieterbund zwar, weist aber darauf hin, dass Neuvermietungen die eigentlichen Preistreiber seien. Und für die ist im Gesetz keine Bremse eingebaut. Der Verein will, dass neue Mieten höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen dürfen. Der Bundesrat muss sich mit dem Gesetz befassen. Der Mieterbund fordert ihn auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Was Mieter bald beachten müssen

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