Neugieriger Datenschützer verärgert Betriebe

Mainz · Wie steht es mit dem Datenschutz in rheinland-pfälzischen Unternehmen? Um das herauszufinden, hat Landesdatenschützer Edgar Wagner einen Fragebogen an 1500 Betriebe verschickt. Dort sorgt die Aktion teils für Unmut, denn ihnen wird mit Bußgeld gedroht, falls sie nicht mitmachen.

Mainz. Normalerweise betrachtet er argwöhnisch Datenerhebungen von Behörden und der Wirtschaft, nun sammelt er selbst Infos: Landesdatenschützer Edgar Wagner begehrt Auskünfte von Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Er will den betrieblichen Datenschutz analysieren und verbessern.
Wenn ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, die mit personenrelevanten Daten in EDV-Anlagen zu tun haben, ist er dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. "Viele Firmen wissen nicht, dass sie einen solchen benötigen", sagt Christin Majaura, Sachbearbeiterin beim Landesdatenschutz in Mainz. Gebe es keinen Beauftragten, obliege die Pflicht dem Geschäftsführer.
Wer kümmert sich in den Betrieben um den Datenschutz? Um das zu erfassen und aufzuklären, hat die Behörde ihre Fragebogenaktion gestartet. "Die Resonanz ist riesig", sagt Majaura. Dabei habe es auch Anrufe von verärgerten Firmeninhabern gegeben.
Datenschützer Edgar Wagner erklärt in seinem Schreiben, das dem TV vorliegt, Hintergrund seien "die vielen Datenschutzvorfälle, über die insbesondere im Bereich der Internetwirtschaft berichtet wurde". Offenbar seien dies keine Einzelfälle. Der Bitkom, also der Verband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, habe eine Untersuchung vorgestellt, der zufolge der Datenschutz in den mittelständischen Unternehmen verbesserungswürdig sei.
Wagner betont, angesichts "der vielfältigen Sicherheitsrisiken, die mit der modernen Datenverarbeitung zwangsläufig einhergehen", halte er die Einsetzung von Datenschutzbeauftragten in den Betrieben für "äußerst wichtig".
Ein erboster Geschäftsführer, der seinem Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will, sagt dem TV: "Das Ganze kommt mir vor wie eine Rasterfahndung." Es würden Daten gesammelt und abgespeichert. Niemand wisse, was damit geschehe. Christin Majaura beruhigt: "Die Daten werden intern anonymisiert und dienen nur zu statistischen Zwecken."
Der Ärger in den Unternehmen entzündet sich auch daran, dass ihnen mit einem "aufsichtsbehördlichen Auskunftsverfahren" gedroht wird, falls sie den Fragebogen nicht ausfüllen. "Es besteht laut Bundesdatenschutzgesetz eine Auskunftspflicht", erklärt Christin Majaura. Notfalls werde ein Bußgeld verhängt.
Verständnis für die Unternehmen äußert Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Trier. "Ich kann den großen Ärger nachvollziehen, wenn Betriebe Handlangerdienste für den Staat erledigen sollen und eine Behörde hoheitlich daherkommt." Datenschützer Wagner habe bei der IHK Trier um Firmenadressen gebeten. "Das haben wir abgelehnt."

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