Nicht Gnade, sondern Recht

Dass der Mörder, auch der schlimmste, ein Recht auf Leben hat, ist vielleicht das größte Paradoxon unseres Wertesystems. Aber es ist dieses unbedingte Bekenntnis zum Leben, das unsere Gesellschaft letztlich human sein lässt.

Dieses Bekenntnis muss sich immer dann bewähren, wenn Recht und Rechtsempfinden besonders weit auseinander klaffen. Wie jetzt im Fall Brigitte Mohnhaupt. Als RAF-Terroristin kannte sie keine Gnade mit ihren Opfern. Und deren Angehörige müssen anders als sie tatsächlich lebenslang büßen - sie verloren unwiederbringlich Väter, Ehegatten, Freunde. Aber bei der vorzeitigen Entlassung Mohnhaupts geht es nicht um Gnade, sondern um Recht. Es gibt keine Todesstrafe, also auch keine Haft bis zum Tod. Sühne und Resozialisierung sind Ziele der Bestrafung, nicht Rache. Lebenslängliche kommen nach 15 Jahren frei, sofern von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Alle diese Vorgaben hat das Gericht bei seiner Entscheidung eingehalten. Die besondere Schwere der Taten Mohnhaupts wurde schon mit dem Urteil berücksichtigt, das eine Mindesthaftzeit von 24 Jahren bestimmte. Sie sind nun um. Die Bundesanwaltschaft selbst, deren einstiger Chef Siegfried Buback ein Opfer Mohnhaupts war, hat den Antrag auf Entlassung gestellt. An dieser Entscheidung gibt es also nichts zu beanstanden. Sie zeigt die Stärke unseres Rechtsstaates. Anders liegt der Fall bei Mohnhaupts RAF-Kollegen Christian Klar, der einen Gnadenakt des Bundespräsidenten beansprucht, um noch vor der Mindestzeit frei zu kommen. Ohne Reue hat Klar dazu kein Recht. nachrichten.red@volksfreund.de

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