Nicht jeder Bagatellunfall ist eine Bagatelle

Trier · Mini-Beule nach einem Unfall? Geht es nach einem derzeit diskutierten Vorschlag, dann kommt die Polizei bei solchen Bagatellunfällen künftig nicht mehr. ADAC und Autoversicherer finden das gut.

Trier. "Der Unbekannte geriet mit seinem Wagen auf der Straße zwischen beiden Orten auf die linke Fahrbahnseite und beschädigte hierbei den Außenspiegel eines entgegenkommenden Opel Zafira. Schaden: 400 Euro." Oder: "Ein schwarzer Opel Corsa musste einem entgegenkommenden schwarzen BMW ausweichen, der zu schnell auf seiner Fahrspur fuhr. Beim Ausweichen kollidierte der Opel Corsa mit dem Bordstein, dabei wurde das rechte Vorderrad beschädigt." Oder: "Der Fahrer eines silbernen VW-Golf, 3er oder 4er Baureihe, ist gegen ein entgegen der Fahrtrichtung geparktes Auto gestoßen und hat es im vorderen rechten Bereich erheblich beschädigt." Polizeimeldungen, wie sie fast jeden Tag im Volksfreund zu finden sind. Zumeist handelt es sich "nur" um sogenannte Blechschäden. Bagatellunfälle, die für die Betroffenen aber trotzdem schnell ins Geld gehen können. Zumal dann, wenn der Unfallverursacher nicht feststeht, etwa wenn er geflüchtet ist oder dann, wenn es unklar ist, wer den Unfall verursacht hat, wenn die Unfallgegner darüber streiten.
4263 Unfälle mit Sachschaden, bei denen es also keine Verletzten gab, hat es im Bereich des Trierer Polizeipräsidiums allein von Januar bis März dieses Jahres gegeben.
Schwierige Einschätzung vor Ort


Nicht alle waren sogenannte Bagatellunfälle, bei denen es vielleicht nur eine Mini-Beule oder einen kaputten Scheinwerfer gegeben hat.
Seit einigen Tagen wird darüber gestritten, ob die Polizei bei solchen kleinen Schäden überhaupt noch ausrücken soll. Der Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimper hat vorgeschlagen, die Aufnahme von Bagatellunfällen in Zukunft nicht mehr von der Polizei vornehmen zu lassen. Die Autoversicherer finden den Vorschlag gut: "Für einen abgefahrenen Spiegel, einen zerbrochenen Scheinwerfer oder eine Beule im Kotflügel muss niemand die Polizei rufen", sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Solche Bagatellschäden könne der Verursacher direkt seiner Versicherung melden. Wichtig sei, dass die Unfallbeteiligten Personalien und Versicherungsdaten austauschten und das Kennzeichen des Unfallgegners notierten.
Auch der ADAC hält es nicht für nötig, dass die Polizei zu jedem Bagatellschaden ausrücken muss. Allerdings müsse der Gesetzgeber regeln, wann auf die Polizei verzichtet werden und wie der Schaden dann geregelt werden könne, heißt seitens des Automobilclubs.
Kann aber ein Unfallbeteiligter einschätzen, ob es sich tatsächlich nur um einen Bagatellunfall handelt? "Nicht jeder Bagatellunfall ist wirklich eine Bagatelle", sagt Christoph Gehring, Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. In vielen Fällen stelle sich der tatsächliche Schaden am Fahrzeug bei genauerer Betrachtung in der Werkstatt deutlich höher dar als die äußerlichen Beschädigungen erwarten ließen. Dann etwa, wenn teure Bauteile wie Xenon- und LED-Leuchteinheiten, Einparksensoren oder Rückfahr- und Seitenkameras, die auch bei leichten Kollisionen oftmals beschädigt werden, hohe Reparaturkosten verursachen könnten.
"Es ist daher eine wichtige Dienstleistung der Polizei, die Unfallaufnahme vorzunehmen und die Frage des Verschuldens vor Ort zu klären", sagt der Ministeriumssprecher.
"Die Aufnahme aller Verkehrsunfälle ist eine polizeiliche Kernaufgabe", sagt auch Triers Polizeipräsident Lothar Schömann, der die Begriffe "Bagatellunfälle" oder "Blechschäden" als verharmlosend empfindet. Häufig begingen Unfallbeteiligte Fahrerflucht, "so dass sofortige Fahndungsmaßnahmen und Spurensicherung am Unfallort notwendig sind", erklärt Schömann.
Außerdem: "Von einer modernen Polizei darf der Bürger erwarten, dass in einer meist unklaren rechtlichen Situation eine neutrale staatliche Instanz das Unfallgeschehen untersucht und mögliche Konflikte zwischen den Unfallbeteiligten vor Ort befriedet. Auch bei Unfällen ohne größere Schäden befinden sich die Unfallbeteiligten gar nicht so selten in einer Ausnahmesituation und die Polizei hilft ihnen, das Geschehen wieder zu strukturieren und zu überblicken".
Die Bürgernähe ist auch für den Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GDP), Ernst Scharbach, ein Argument dafür, warum die Polizei auch künftig weiter zu Blechschäden ausrücken muss. "Es gibt nur wenige Gelegenheiten, bei denen die Bürger so froh sind, wenn die Polizei kommt", meint Scharbach. Außerdem dienten die Unfallaufnahmen auch der Analyse von Unfallhäufungspunkten. Allerdings müsse die Aufnahme und Bearbeitung von Bagatellunfällen vereinfacht werden durch moderne Technik, etwa lasergestützte Tatortvermessung oder Digitalkameras. Außerdem müssten alle Streifenwagen mit Laptop samt Funkverbindung zum Polizeirechner ausgestattet sein, damit der "Schreibkram" an Ort und Stelle erledigt werden könne.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort