Nie wieder unfreiwillig Pferdelasagne essen

Trier · Drei Jahre nach dem Pferdefleischskandal haben sich die Mitgliedländer der Europäischen Union auf eine neue Verordnung geeinigt, die Konsumenten besser vor Lebensmittelbetrug schützen soll. Verbraucherschützer und Gastronomen sehen die Neuerungen kritisch.

Trier. Der Pferdefleischskandal erschütterte 2013 viele Länder Europas. In dem Glauben, Rindfleisch zu essen, hatten Tausende Menschen unwissentlich Pferd verzehrt. Denn die Zutaten von Fertigprodukten wie Gulasch, Ravioli, Lasagne, Tortellini und Dönerspießen waren absichtlich falsch deklariert worden - mit dem Ziel, größere Gewinne zu scheffeln. Nicht nur die betrogenen Verbraucher reagierten empört, sondern auch die Politik.
Um Ähnliches in Zukunft zu verhindern, einigten sich die EU-Staaten darauf, eine neue, strengere "EU-Kontrollverordnung" zu erlassen. Nach mehrjährigen Beratungen haben die Botschafter der Mitgliedstaaten dieser Änderung nun Mitte Juli zugestimmt. "Mit der neuen Verordnung verbessern wir EU-weit die Lebensmittelsicherheit und rücken den Schutz vor Lebensmittelbetrug stärker in den Fokus", sagt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Vor dem Inkrafttreten des Papiers ist allerdings noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Agrarrates erforderlich.
Nahrungsmittel werden demnach künftig nicht mehr alleine auf ihre Sicherheit hin überprüft, sondern auch darauf, ob sie tatsächlich die Zutaten enthalten, die deklariert wurden. Noch zu schaffende "europäische Referenzzentren" sollen den Mitgliedstaaten laut Landwirtschaftsministerium durch wissenschaftliche Expertise bei der Bekämpfung betrügerischerer Praktiken helfen.
Zudem soll es EU-weit einheitliche Kontrollen vom Acker bis zum Teller geben. So wird im Rahmen der Verordnung künftig auch kontrolliert, ob es Verstöße beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gab. Verbraucherschützer ärgern sich hingegen, dass Informationen über Verstöße nur spärlich zu den Konsumenten durchdringen könnten. Der Verein Foodwatch stört sich daran, dass Unternehmen erstmals im europäischen Lebensmittelrecht erlaubt werde, sich auf den Schutz von Geschäftsinteressen zu berufen. Behörden dürften dann keine Gesetzesverstöße bekannt machen, kritisiert der Verein, der in einer Stellungnahme schreibt: "Einmal mehr gilt: Geschäftsinteressen sind wichtiger als die konsequente Information der Verbraucher."
Betriebe fürchten Kosten


Das neue Gesetz verpflichtet alle Mitgliedstaaten darüber hinaus, eine funktionierende Lebensmittelüberwachung zu garantieren und das dafür nötige Geld bereitzustellen. In Deutschland werden die Kontrollen bislang überwiegend steuerfinanziert. Lediglich bei der Überprüfung, ob Verstöße beseitigt wurden, werden Gebühren erhoben. Auch nach der neuen Kontrollverordnung können die Staaten national festlegen, Betriebe mit Gebühren an den Kosten zu beteiligen. In Deutschland entscheiden dies die Bundesländer. Kritisch sieht das der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Der Landesvorsitzende Gereon Haumann fürchtet, dass Lokalbetreiber bei Erstkontrollen künftig eine dreistellige Summe hinblättern müssen. Für solche Ausgaben hat er kein Verständnis. "Das wäre so, als würde ein Polizist mir sagen, dass ein Autoreifen platt ist. Und ich steige aus, stelle das Warndreieck auf, repariere alles, bedanke mich - und müsste ihm dann zehn Euro für den Rat zahlen." Bislang kosten die ersten Kontrollen die Unternehmer nichts, erst bei Nachprüfungen müssen sie in die Tasche greifen.
Eine weitere Neuerung in der EU-Verordung: Die Ausbildung des Kontrollpersonals muss künftig europaweit Mindestanforderungen erfüllen - insbesondere jene des Tierarztes und seiner Fachassistenten. Zudem soll die neue Verordnung den Informationsfluss zwischen den Staaten und die Bekämpfung von grenzübergreifenden Verstößen erleichtern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort