Ohne Plakette wird es teuer

Drei Städte (Köln, Hamburg, Hannover) haben die von der EU verlangten Umweltzonen - das sind Fahrverbotsbereiche für Personen- und Lastwagen mit hohem Feinstaub-Ausstoß - eingerichtet, und weitere elf wollen noch in diesem Jahr folgen. Die Umweltzonen sind keinesfalls unumstritten.

Trier. Entscheidend für die Zuteilung oder Verweigerung der Umweltplaketten sind die sogenannten Emissionsschlüsselnummern, die im "alten" Fahrzeugschein auf Seite zwei oben links unter Ziffer 1 und in der "neuen" Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 14,1 zu finden sind. Die beiden letzten Stellen dieser Schlüsselnummern sind maßgebend. Die finden Sie in der nebenstehenden Tabelle. Auskunft und Plaketten gibt es bei Straßenverkehrsämtern/Zulassungsstellen, Dekra, Tüv, freien KFZ-Sachverständigen und den zur Abgasuntersuchung zugelassenen KFZ-Werkstätten.Wichtig: Für die unbürokratische Zuteilung der Feinstaubplakette ist keine neue Abgasuntersuchung (AU) fällig, die Gebühr beträgt je nach Ausgabestelle ab 5,80 Euro.Und: Auch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge müssen an der Frontscheibe eine Plakette tragen. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, wird mit 40 Euro zur Kasse gebeten, der für Einheimische obligatorische Punkt in Flensburg entfällt jedoch.Für ausländische Fahrer kann die Beschaffung einer Plakette durchaus zum Problem werden: Aus ihren Fahrzeugpapieren muss die Schadstoffklasse hervorgehen - und sie müssen an Wochenenden oder Feiertagen eine ausgabeberechtigte Institution finden.Vom Einfahrtverbot in die Umweltzonen sind auch die Anwohner betroffen, wenngleich sie Extra-Erlaubnisse erhalten sollen, falls ihre (Alt-) Fahrzeuge nachweislich nicht nachgerüstet werden können. Das kostet (selbstverständlich) Geld: Köln will von ihnen für die Lizenz zum Stauben und Rußen jährlich zwischen fünf und 75 Euro kassieren, Hannover bittet mit 20 bis 120 Euro zur Kasse, und in Berlin sind Altfahrzeugbesitzer mit bis zu 165 Euro dabei.Zwar gibt es in Trier laut Auskunft des städtischen Presseamts "aktuell keine Pläne, plakettenpflichtige Umweltzonen einzurichten", da an keiner der Mess-Stationen "die gesetzlich vorgegebenen Höchstwerte für die Feinstaubbelastung", wie gesetzlich vorgegeben, mindestens 35mal pro Jahr überschritten werden, dennoch empfiehlt sich eine Umweltplakette: Köln ist nicht weit.So sinnvoll lokale Verkehrsverbote für besonders umweltverschmutzende Fahrzeuge auch scheinen mögen, sie sind nicht unumstritten. Der ADAC hält nicht viel von Umweltzonen mit Fahrverboten. Er setzt eher auf "grüne Wellen", welche nach Ansicht seiner Verkehrsexperten besonders abgasproduzierende Staus verhindern können. Trier praktiziert unter anderem wegen der engen Tal-Lage ein anderes Konzept: Dazu gehören bei angemessener Berücksichtigung des motorisierten Individualverkehrs die eindeutige Bevorzugung des öffentlichen Personennahverkehrs, der sich den Weg durch Beeinflussung der vorhandenen Ampelanlagen "freischalten" kann, und zugleich die gebotene Rücksichtnahme auf den fahrbahnkreuzenden Fußgängerverkehr. Diese und andere Punkte des Trierer Verkehrskonzepts sowie die topografische Lage der Stadt lassen für die ADAC-Präferenz "grüne Welle" keinen Raum.Abgesehen von der unterschiedlichen Bewertung der gegensätzlichen Verkehrskonzepte macht der ADAC einen weiteren Vorbehalt gegen die EU-Richtlinien für die Errichtung von Umweltzonen geltend: Der Traditionsclub bezweifelt die Richtigkeit der Zahlen, mit denen EU-Umweltkommissar Stavros Dimas operiert. Der zitiert die Weltgesundheitsorganisation, die jährlich 310 000 vom Feinstaub dahingeraffte Opfer zähle, 70 000 davon seien allein in Deutschland zu beklagen. ADAC bezweifelt Sinn der Neuregelung

Der ADAC beruft sich dagegen bei seiner Berechnung auf ein Gutachten des Bundesumweltamts und der Technischen Universität Cottbus und kommt dabei auf 4800 Todesfälle (in Deutschland) durch Feinstaub. Und er beruft sich auf ein in seinem Auftrag erstelltes Gutachten, das angeblich nachweist, "dass Umweltzonen die Feinstaubbelastung nicht verringern werden".Darüber hinaus sehen ADAC-Juristen rechtliche Gründe gegen Umweltzonen: So sei "die Plakettenverordnung mit ihren restriktiven Regelungen ... unverhältnismäßig". Zur Überprüfung werden Klagen vor den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten erwogen. Wo gibt es Umweltzonen? Drei Städte haben bereits Umweltzonen eingerichtet: Köln, Hamburg, Hannover. Zum 1. März folgen Mannheim, Ilsfeld, Ludwigsburg, Stuttgart, Leonberg, Schwäbisch-Gmünd, Tübingen, Reutlingen. Für die zweite Jahreshälfte ist die Einrichtung von Umweltzonen geplant in: Ulm/Neu-Ulm, Augsburg, München. Außerdem plant Düsseldorf eine Umweltzone. (kdj)

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