Ortsbürgermeister können vorerst aufatmen

Die neue Rentenregelung für Ehrenbeamte, die zu teils drastischen Einbußen der Betroffenen führt, scheint vorerst vom Tisch zu sein. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat die Deutsche Rentenversicherung gebeten, zunächst wieder das alte System anzuwenden.

Berlin/Hetzerath/Neumagen-Dhron. 140 Ortsbürgermeister sind laut einer Umfrage des Gemeinde- und Städtebundes allein in Rheinland-Pfalz von einer seit September geltenden neuen Regelung für die vorgezogene Rente betroffen. Diese führt zu teils enormen Einbußen der Ortschefs unter 65 Jahren. Einige müssen fürs Ehrenamt dann sogar draufzahlen. (der TV berichtete). Mehrere Ortschefs - auch in der Region - hatten angekündigt, ihr Amt deshalb niederlegen zu wollen.

Sie können nun offensichtlich aufatmen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat die Rentenversicherung gebeten, die neue Regelung zunächst außer Kraft zu setzen. In einem Brief, der dem TV vorliegt, kündigt sie eine gesetzliche Übergangsregelung für die kommenden fünf Jahre an. Das bedeutet: Es bleibt zunächst alles beim Alten, und die hohen Abzüge von bis zu zwei Dritteln der Rente und mehr entfallen - zur großen Erleichterung der Betroffenen.

In der Region hatten die Ortsbürgermeister von Hetzerath und Neumagen-Dhron, Otmar Mischo und Willi Herres, angekündigt, ihr Ehrenamt schweren Herzens niederzulegen, sobald sie Rente beziehen. Beide wollen nun bis zum Ende der Legislaturperiode Ortschefs bleiben. Mischo sagt: "Ich bin erleichtert, dass ich weitermachen kann. Ich bin gerne Ortsbürgermeister." Auch Winfried Manns, Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds, freut sich über die "gute Nachricht". Er hatte die neue Regelung als einen "Anschlag aufs Ehrenamt" bezeichnet und Alarm geschlagen. Auf den hatten die CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner und auch Ministerpräsident Kurt Beck reagiert. Beide hatten angekündigt, sich gegen die Einschnitte bei den Ehrenbeamten einzusetzen.

Neue Regelung soll ab 2015 gelten



Doch wie geht es in fünf Jahren weiter? Wie aus dem Bundesarbeitsministerium verlautet, soll nach dem fünfjährigen Vertrauensschutz die neue Regelung umgesetzt werden. Das bedeutet: Dann wird das Ehrenamt wie ein Zusatzjob behandelt und die Aufwandsentschädigung auf die Rente angerechnet. Bekommt der Ortschef also mehr als 400 Euro für sein Ehrenamt, wird sein Ruhegehalt kräftig zusammengestrichen. Ab 950 Euro Aufwandsentschädigung können das zwei Drittel der Rente sein.

Das will Manns so nicht hinnehmen. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass es eine vernünftige Lösung gibt und die Nachteile für die Ortsbürgermeister so gering wie möglich ausfallen", kündigt er an. Ansonsten dürfte es schwierig werden, neue Kandidaten mit vorgezogener Rente für das Amt des Ortsbürgermeisters zu finden.

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