Per Massenantrag zur Kampfabstimmung

Berlin · Sigmar Gabriel ist prinzipiell immer für mehr Bürger- und auch Basisbeteiligung. Jetzt bekommt er beides. 106 Parteigliederungen haben für den Konvent (Kleiner Parteitag) im Juni den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung beantragt. Den Antragstext hat eine Internet-Aktivistengruppe namens D64 verfasst. Für den Parteivorsitzenden steht nun der Koalitionsfriede mit der Union auf dem Spiel - und die eigene Autorität.

Berlin. Gestern und am Sonntag wurde beraten, wie der Aufstand der SPD-Basis abgewendet werden kann. Ergebnis: gar nicht. Die Antragskommission empfahl, über die Anträge der Gegner abzustimmen und riet, sie abzulehnen. Gleichzeitig empfahl sie der Parteispitze, ihre Argumente pro Vorratsdatenspeicherung auch als Antrag vorzulegen, was nun wahrscheinlich geschehen wird, wie Generalsekretärin Yasmin Fahimi gestern sagte. Damit kommt es am 20. Juni zur Kampfabstimmung.
Zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung gehören viele kleine Ortsvereine, die nicht direkt im 200-köpfigen Parteikonvent vertreten sind, aber auch ganze Landes- und Bezirksverbände wie Sachsen, Hessen-Süd oder Dortmund. Zudem der Bundesverband der Jungsozialisten. Unklar ist, wie viele Delegierte sich auf ihre Seite schlagen werden - und wie viele dem Vorsitzenden die Treue halten.
Es ist äußerst ungewöhnlich, dass Parteigliederungen einem "Musterantrag" einer externen Gruppe in einem solchen Umfang folgen. Normalerweise werden solche Anträge in jeder Gliederung von selbst ernannten Experten verfasst, oft sehr detailversessen. Die D64-Vorlage war für viele an der Basis wohl auch deshalb akzeptabel, weil der Verein SPD-nah ist. Der Netzpolitiker Lars Klingbeil hat ihn 2011 mitgegründet, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sitzt im Beirat.Keinerlei Kompromisse


Gabriel hatte im Frühjahr mit einem Ukas persönlich den Weg für die bis dahin stockenden Verhandlungen mit der Union über die Vorratsspeicherung wieder freigemacht. Begründung: "Wir brauchen das."
Nun droht das politische Image des Vorsitzenden beschädigt zu werden. Denn der Antrag der Gegner lehnt jegliche Vorratsdatenspeicherung ab und lässt damit keinerlei Kompromisse zu. Auch nicht den, den SPD-Justizminister Heiko Maas schließlich mit der Union im Mai gefunden hatte. Dass nämlich die Verbindungsdaten von Handys und Internet nur zehn Wochen und nicht ein halbes Jahr gespeichert werden, und dass die Ermittler darauf nur beim Verdacht schwerer Straftaten und nur nach richterlicher Erlaubnis Zugriff haben. So wurde es im Bundeskabinett beschlossen; das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.
Dass ein SPD-Parteitagsbeschluss von 2011 genau solche Einschränkungen gefordert hatte, wie sie jetzt im Gesetzentwurf stehen - ein wichtiges Argument von Gabriel und Maas -, wird in dem Antrag weggewischt. Damals habe es noch eine EU-Richtlinie gegeben, heißt es. Die aber habe der Europäische Gerichtshof für gegenstandslos erklärt.
Einen Kompromissvorschlag hatte Parteivize Ralf Stegner vorgebracht: Man solle die Geltung des Gesetzes zeitlich befristen. Doch hatte die Union Nachbesserungen strikt abgelehnt - und ihrerseits mit Änderungswünschen gedroht, die das Gesetz noch verschärfen würden.
Und den innerparteilichen Gegnern reicht die bloße zeitliche Begrenzung nicht.

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