Pflege-Auszeit wird zum Pflegefall

Berlin · Seit Jahresbeginn können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und sich bei geringerem Verdienst um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Doch die Pflege-Auszeit wird offenbar kaum genutzt. Während Kritiker von einem Flop sprechen, mahnt das Familienministerium zur Geduld nach dem Motto: Gut Ding will Weile haben.

Berlin. Als der Bundestag im Herbst 2011 die sogenannte Familienpflegezeit verabschiedete, rechnete Familienministerin Kristina Schröder noch mit einem Mega-Erfolg: Rund 44 000 Beschäftigte, so die Prognose der CDU-Politikerin, würden pro Jahr von der Neuregelung Gebrauch machen.
Das Ergebnis rund zwölf Monate später fällt deutlich bescheidener aus: Nach einem Zeitungsbericht sind beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln bislang 135 Anträge auf Familienpflegezeit gestellt worden. Das wäre nicht einmal der Tropfen auf den heißen Stein, wenn man bedenkt, dass von den derzeit 2,4 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland rund zwei Drittel daheim versorgt werden.
Ein Sprecher des Schröder-Ressorts zog die Zahl gestern nicht in Zweifel, warnte aber vor "falschen Rückschlüssen". So würden lediglich Klein- und Kleinstbetriebe bei dem Kölner Amt vorstellig, um beispielsweise einen zinslosen KfW-Kredit für den Gehaltsvorschuss pflegender Mitarbeiter zu bekommen. Große Unternehmen würden dies aus eigenen Mitteln bestreiten, weshalb sie auch nicht bei der Zählung erfasst würden. Demnach könnte der Kreis der Nutzer größer sein. Wie groß weiß niemand, weil es keine Meldepflicht gibt.
Nach dem Gesetz funktioniert die Auszeit so, dass Beschäftigte zur Pflege eines Angehörigen ihre Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Um Gehaltseinbußen erträglicher zu machen, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer nur noch halbtags arbeitet, erhält 75 Prozent vom letzten Brutto.
Kein Rechtsanspruch


Das in der Pflegephase zu viel gezahlte Geld wird bei anschließender Vollzeitarbeit so lange abgezogen, bis der Vorschuss abgearbeitet ist. Um die Arbeitgeber vor Ausfallrisiken des Mitarbeiters zu schützen, muss dieser eine Versicherung abschließen. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit besteht nicht.
Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes war dieses betriebliche Freiwilligkeitsprinzip kritisiert worden. Außerdem bemängelten Skeptiker die bürokratischen Hürden. Nun fühlen sie sich bestätigt. "Auch wenn die Zahl der Nutzer möglicherweise unvollständig ist, so zeigt sie doch eine Tendenz. Und danach ist diese Neuregelung ein Flop", sagte SPD-Fraktionsvize Elke Ferner. Denn Verdienstausfall könnten sich nur die wenigsten Angehörigen leisten.
Der Präsident des Deutschen Pflegerats, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Regelung den falschen Weg, um das Pflegeproblem in den Griff zu bekommen. Schon wegen des Fachkräftemangels wird in den Betrieben dringend Personal gebraucht. Viele Arbeitgeber könnten es sich deshalb gar nicht erlauben, solche Modelle zu praktizieren. Umgekehrt sorgten sich auch Arbeitnehmer, was nach der Pflegezeit mit ihnen im Betrieb geschehe. "Notwendig ist deshalb eine verlässliche Versorgung mit professionellen Pflegestrukturen. Wer arbeitet, der muss sich darauf verlassen können, dass die pflegebedürftige Mutter oder der Vater vernünftig versorgt wird", forderte Westerfellhaus. Dafür gäbe es in Deutschland längst nicht genügend Kapazitäten.
Im Familienministerium tröstet man sich derweil mit der einst ähnlich geregelten Altersteilzeit, die erst nach Jahren massenhaft genutzt wurde. Auch bei der Familienzeit brauche es einen "langen Atem", erklärte ein Sprecher des Ressorts. Kommentar

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