Polizei bittet für Einsätze zur Kasse

TRIER/KOBLENZ. (wie) Müssen Bürger für Polizei-Einsätze bezahlen? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Tatsache ist: Die Polizei bittet immer öfter zur Kasse. Selbst für eine Nacht in der Polizei-Zelle werden Gebühren fällig.

Polizei-Einsatz in der Kneipe: Schlägerei am Tresen. Die Beamten nehmen den stockbesoffenen Randalierer mit, stecken ihn für eine Nacht in die Zelle. Ein paar Wochen später flattert dem Mann eine Rechnung ins Haus: Die Polizei bittet ihn zur Kasse für den Einsatz und die Nacht in der Gewahrsams-Zelle. 200 Euro können in einem solchen Fall fällig werden, erklärt Raimund Philippi vom Polizeipräsidium in Trier. Pro gefahrenen Kilometer zum Einsatzort werden 30 Cent berechnet, eine Arbeitsstunde für einen Beamten im mittleren Dienst kostet rund 32 Euro, für Polizisten im gehobenen Dienst werden knapp 40 Euro fällig. Plus die "Übernachtungskosten": 15 Euro für sechs Stunden, ab sieben Stunden kostet es laut Philippi 30 Euro. Hinzu kommen eventuell noch die Kosten für die Reinigung der Zelle. Immer öfter bittet die Polizei zur Kasse. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem "Besonderen Gebührenverzeichnis des Landesgebührengesetzes". Es umfasst Beträge, die Bürger zahlen sollen, wenn die Polizei selbst aktiv wird und keinen Dritten beauftragt. Muss einer seinen Autoschlüssel abgeben, weil er zu tief ins Glas geschaut hat, wird eine Sicherstellungsgebühr fällig. Wird ein randalierender Ehemann in Gewahrsam genommen, muss er für den Einsatz bezahlen. "Die meisten bezahlen ohne Murren", sagt Philippi. Und falls nicht, droht der Gerichtsvollzieher. Nicht nur für Polizei-Einsätze muss bezahlt werden. Auch die Feuerwehr hält immer öfter die Hand auf. In der Verbandsgemeinde Irrel verlangten die Floriansjünger vor kurzem von einem Autofahrer, der von der Straßen abkam und im Graben landete, 834 Euro, weil sie ihm aus dem Auto halfen. Gegen die Gebührenordnung der Polizei hat eine Frau geklagt. An einem heißen Augusttag hatte sie ihren Hund im Auto gelassen, während sie spazieren ging. Passanten riefen die Polizei, die mit einem Beil das Fenster einschlug und den Hund befreite. Für den Einsatz sollte die Frau 83 Euro bezahlen. Sie zog vor Gericht und bekam vom Verwaltungsgericht Mainz Recht. Das Land ging in Berufung vor dem OVG. Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet.

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