Polizist aus der Eifel soll Kinderpornos gesammelt haben

Trier. (DiL) Ein 53-jähriger Beamter der Polizeidirektion Wittlich soll wegen des Besitzes von Kinderpornografie einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 70 Euro bezahlen. Ab 90 Tagessätzen wird ein Strafbefehl als Vorstrafe registriert.

Akzeptiert der Polizist die von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht Daun erlassene Strafe, gilt er also als vorbestraft. Das hätte auch dienstrechtliche Konsequenzen. Die Polizei hatte den Mann nach Bekanntwerden der Vorwürfe vorläufig suspendiert (der TV berichtete).

Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Beamte von 2005 bis 2009 in mindestens 21 Fällen kinderpornografisches Video-Material beschafft und es auf Festplatte gespeichert haben. Ihm steht die Möglichkeit offen, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben. In diesem Fall käme es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht.

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